Immobilienkrimi: Ermittler erhöhen Druck auf Michael Tojner
Im Fall um die dubiosen Immobiliendeals des Industriellen Michael Tojner kommen jetzt weitere Vorwürfe ans Tageslicht. So hat das Bundeskriminalamt einen 793 Seiten starken Abschlussbericht rund um die ehemals gemeinnützige Wohnbaugesellschaft Pannonia – Faktum MVP vorgelegt.
Entgegen des Vermögensbindungsprinzips des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), soll die Pannonia mit Kaufvertrag vom Juli 2009 drei Liegenschaften in Wien „weit unter dem Verkehrswert und keinesfalls zu marktüblichen Preisen an die im wirtschaftlichen Eigentum von Michael Tojner stehende MVP Immobilien und Beteiligungen GmbH veräußert“ haben, schreiben die Ermittler.
Als unmittelbare Täter sollen die beiden Pannonia-Geschäftsführer fungiert haben, „indem sie die Kaufverträge unterzeichneten, obwohl diesen die tatsächlichen realen Verkehrswerte der Liegenschaften bekannt waren“. Tojner soll „die Vorgehensweise geplant und sämtliche zu deren Umsetzung notwendigen rechtlichen und faktischen Voraussetzungen organisiert und kontrolliert haben“.
Die Causa Tojner dreht sich darum, dass sich Tojner, mithilfe von Strohmännern und Firmen, die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Gesfö, Riedenhof und Pannonia unter den Nagel gerissen haben dürfte, um nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit dem Abverkauf der Liegenschaften einen großen Reibach zu machen. Für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sollte das Land Burgenland als Abgeltung den objektiven Verkehrswert der Liegenschaften erhalten.
Dabei soll das Land aber um bis zu 163 Millionen Euro geprellt worden sein. Das ist jedenfalls der Schadensbetrag, den das Burgenland nun im Ermittlungsverfahren gegen Tojner & Co geltend macht. Auf die Gesfö entfällt ein Schaden in Höhe von 30,24 Millionen Euro, auf die Riedenhof 66,28 Millionen Euro und auf die Pannonia 66,47 Millionen Euro.
1,082 Millionen Euro
Beim Faktenkreis Pannonia-MVP soll ein Sachverständiger „falsche Verkehrswertgutachten für die betroffenen Liegenschaften erstellt“ haben.
„Die Pannonia erhielt für den Verkauf der drei Liegenschaften (85 Wohnungen) einen Mittelzufluss in Höhe von 1,082 Millionen Euro“, heißt es im Abschlussbericht. Den Mietern der Pannonia wollte man die Wohnungen aber deutlich teuer verkaufen. „Für 14 Wohnungen hätte die Pannonia denselben Betrag erhalten, wäre aber, im Gegensatz zum Abverkauf, ohne Not noch im Besitz von 71 Wohnungen“, halten die Ermittler fest. Laut Anbot an die Mieter waren die drei Liegenschaften mit einem Wert von 6,5 Millionen Euro angesetzt worden, eine spätere Liegenschaftsbewertung kam dann sogar auf 8,84 Millionen Euro.
Das sagt Tojner dazu
„Unser Mandant weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen auf das Schärfste zurück und erneuert seine Bereitschaft, die mangelhaften Verwaltungsverfahren neu durchzuführen und damit zu einer Lösung der mit dem Land Burgenland bestehenden Auseinandersetzung positiv beizutragen“, kontert Tojners Anwalt Karl Liebenwein. Der Verkauf von Liegenschaften entgegen dem Vermögensbindungsprinzip des WGG begründe keine Untreue. Dieser Vorwurf stehe seit Beginn der Ermittlungen im Zentrum, habe sich aber mit Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von November 2021 in Luft aufgelöst. Damit seien die Ermittlungen nicht weiter aufrecht zu erhalten.
Indes sagt Johannes Zink, Anwalt des Landes Burgenland: „Es geht hier um den Verdacht des Betruges zulasten des Burgenlandes.“ Alles andere sei ein Ablenkungsmanöver.
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