Zivilprozess von Tojner gegen Land Burgenland fortgesetzt
Am Landesgericht Eisenstadt ist am Montag der Zivilprozess von Investor Michael Tojner gegen das Land Burgenland weitergegangen. Tojner hatte das Land in der Causa um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö auf Schadenersatz für die Verfahrenskosten von rund 420.000 Euro geklagt. Er wirft dem Land vor, dass die Strafanzeige gegen ihn an Journalisten weitergegeben wurde, noch bevor er selbst davon wusste.
Geladen war am Montagvormittag Ex-ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, der Tojner beraten hat. Brandstetter, der per Videokonferenz aus dem Bezirksgericht Horn zugeschaltet war, erzählte vor Gericht, dass Tojner über Anfragen von Journalisten erfahren habe, dass das Land vor habe, eine Strafanzeige gegen ihn einzubringen. "Das ist nicht der gewöhnliche Weg. Normalerweise, wenn es eine Anzeige gibt, erfährt man das von der Staatsanwaltschaft", sagte Brandstetter.
Er habe daraufhin versucht, in Gesprächen mit Journalisten herauszufinden, was Tojner überhaupt vorgeworfen werde. Letztlich sei herausgekommen, dass es um "massive Vorwürfe" gehe, nämlich um Betrug und Untreue. Im Kern wirft das Land dem Investor vor, dass er die Vermögenswerte der Gesellschaften zu niedrig dargestellt und das Land dadurch beim Aberkennungsverfahren der Gemeinnützigkeit geschädigt habe. Die Ausgleichszahlungen sollen viel zu niedrig gewesen sein.
Für Tojner sei die Weitergabe der Informationen, die teilweise dem Amtsgeheimnis unterliegen, ein großer Nachteil gewesen. "Wir waren damals wie aufgescheuchte Hühner und wussten nicht, was der konkrete Vorwurf ist, gegen den wir uns wehren müssen", sagte Brandstetter. Durch die Berichterstattung sei es in dieser ersten Phase, in der Journalisten mehr wussten als der Investor selbst, zu einer Vorverurteilung gekommen, "gegen die man sich nur schwer wehren konnte", betonte der Ex-Minister. Durch diese Berichterstattung sei Tojner ein großer Schaden entstanden.
Der Richter hinterfragte, ob die eingeklagten Kosten nicht auch fällig geworden wären, wenn die Vorwürfe nicht öffentlich geworden wären. Zu diesem Zeitpunkt nicht, meinte Brandstetter: "Ich kann aber nicht ausschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Ähnliches gemacht worden wäre."
Das Land, vertreten von Anwalt Johannes Zink, wies sämtliche Vorwürfe zurück und schloss ein Fehlverhalten aus. Am Montagnachmittag waren weitere Zeugenbefragungen geplant. Weil einige abgesagt haben, dürfte der Prozess aber nochmals in eine Verlängerung gehen. Ein Urteil ergeht jedenfalls schriftlich.
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