Homeoffice als Frauenarbeit: Ungelöste Probleme seit 1918
Gesetzliche Regelungen für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden sind keineswegs neu. In Österreich gibt es sie seit mehr als 100 Jahren. Das erste Heimarbeitsgesetz stammt aus dem Jahr 1918 und regelte die Bedingungen für die Herstellung, Be- und Verarbeitung von Waren, insbesondere Kleidung, Schuhe, Papier-, Leder- und Metallwaren. Dienstleistungen blieben ungeregelt.
Damals wurden erstmals wesentliche arbeitsrechtliche Aspekte und ein eigener Mindestlohn für Heimarbeit festgelegt. Doch das Gesetz allein reichte nicht aus. Während Männer in die Fabriken gingen, blieb die Heimarbeit Frauensache. Um die Arbeitsbedingungen scherte sich außer den Frauenrechtlerinnen niemand.
Ein großes Problem war zu der Zeit auch die Mitarbeit der Kinder im „Homeoffice“, die dadurch ihre schulische Ausbildung vernachlässigten.
„Überarbeit“
Die Studie „Wie leben die Wiener Heimarbeiter“ der Sozialwissenschafterin und Gewerkschafterin Käthe Leichter aus dem Jahr 1928 kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie die AK-Erhebung heute - siehe eigenen Artikel: „Unbegrenzte Arbeitszeit, menschenunwürdige Löhne, ein jäher Wechsel von Überarbeit und Arbeitslosigkeit sowie das Leben und Arbeiten in überfüllten Schlaf- und Wohnräumen.“ Die Studie ist in digitaler Form in der Wien-Bibliothek abrufbar.
Die Gewerkschaft forderte damals sogar Lohnaufschläge für Arbeit, die nicht im Betrieb, sondern zu Hause getätigt wird. Grundzüge des derzeit gültigen Heimarbeitsgesetzes stammen aus 1960, eine General-Reform scheint also mehr als überfällig.
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