
Das Homeoffice: Oft mehr Home als Office
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Schreibtisch, Sessel, Arbeitszeit: Woran es im Homeoffice hapert
AK-Erhebung zeigt erhebliche Probleme bei der technischen Ausstattung und bei der Entgrenzung der Arbeit. Neues Homeoffice-Gesetz bis Jahresende gefordert.
11/24/2020, 12:27 PM
Die Arbeiterkammer (AK) drĂ€ngt auf die Umsetzung eines eigenen Homeoffice-Gesetzes noch in diesem Jahr. Arbeitsministerin Christine Aschbacher stellte einheitliche Regelungen rund um arbeits- und steuerrechtliche Fragen in Abstimmung mit den Sozialpartnern zuletzt frĂŒhestens fĂŒr MĂ€rz 2021 in Aussicht. AK-PrĂ€sidentin Renate Anderl ist das zu spĂ€t. âEs gibt zwar noch viele offene Fragen, aber das muss schneller gehenâ, so Anderl bei einer Pressekonferenz am Dienstag.
Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigt sich in einer aktuellen IFES-Erhebung zum Thema Homeoffice, die die AK prĂ€sentierte. Demnach arbeiteten zwischen April und Oktober rund 40 Prozent aller Arbeitnehmer/innen in Branchen, wo es möglich ist, von zu Hause aus. Vor der Pandemie waren es gerade einmal 5 Prozent. Jetzt im zweiten Lockdown dĂŒrfte der Anteil weiter angestiegen sein.
Laut Erhebung gibt es aber eine Vielzahl an ungelösten Problemen im Homeoffice, allen voran die unzureichende technische Ausstattung, den fehlenden Kostenersatz durch den Arbeitgeber sowie die Entgrenzung der Arbeitszeit und Benachteiligung von MĂŒttern.

AK-PrÀsidentin Renate Anderl
Technische Ausstattung
âDa hapert es in vielen Homeoffices gewaltigâ, fasst IFES-GeschĂ€ftsfĂŒhrerin Eva Zeglovits die Erhebung zusammen. Viele HeimarbeitsplĂ€tze sind mehr Home als Office, haben also nur ein unzureichendes technisches Equipment. Anders als im FirmenbĂŒro mĂŒssen die meisten Arbeitnehmer/innen zu Hause auf privates Equipment wie Telefon-Internetverbindung, Monitor, Drucker, Schreibtisch oder BĂŒrosessel zurĂŒckgreifen.
So gibt jeder fĂŒnfte Befragte an, ĂŒber keinen geeigneten Schreibtisch zu Hause zu verfĂŒgen, sondern z.B. am KĂŒchentisch sitzen zu mĂŒssen. 30 Prozent fehlt ein bequemer BĂŒrosessel fĂŒr lĂ€ngeres Arbeiten. Die schlechte Ausstattung trifft Frauen noch stĂ€rker als MĂ€nner: âWenn jemand ein gut ausgestattetes BĂŒro zu Hause hat, dann ist es meistens der Mannâ, sagt Zeglovits.


Was ersetzt wird
Was den Kostenersatz anbelangt, so zeigen sich die Arbeitgeber laut Erhebung eher knausrig. Am hĂ€ufigsten (74 Prozent) wird die Software fĂŒr Videokonferenzen zur VerfĂŒgung gestellt, meist samt nötigem Kopfhörer. 63 Prozent nutzen Firmen-Laptops, etwa die HĂ€lfte Firmen-Handys. So gut wie gar keinen Kostenersatz gibt es fĂŒr Schreibtische, BĂŒrosessel oder Drucker. Die AK fordert einen âangemessenen Kostenersatzâ fĂŒr technisches Equipment sowie anteilsmĂ€Ăig auch der Internet-, Strom- und Heizungskosten.

Vor allem MĂŒtter sind im Homeoffice belastet
Krank im Homeoffice
Laut Erhebung sind mehr als die HĂ€lfte Arbeitnehmer/innen bereit, trotz Krankenstand oder Betreuung erkrankter Angehöriger im Homeoffice weiterzuarbeiten. Immerhin 60 Prozent der Befragten geben an, statt einer Pflegefreistellung eher von zu Hause aus zu arbeiten, bei den jungen Frauen sind es sogar zwei Drittel. 56 Prozent wĂŒrden eher krank zu Hause weiterarbeiten als in den Krankenstand zu gehen. Zeglovits erklĂ€rt das u.a. mit der RĂŒcksicht gegenĂŒber Kollegen, die bei KrankenstĂ€nden oder Freistellungen oft Mehrarbeit hĂ€tten. 40 Prozent geben an, auch auĂerhalb der Arbeitszeit erreichbar zu sein.

"Kein rechtsfreier Raum"
AK-PrĂ€sidentin Anderl fordert angesichts der Ergebnisse die Arbeitgeber auf, fĂŒr die nötige Infrastruktur einerseits und eine klare Trennung zwischen Homeoffice und anderen Aufenthalten in den eigenen vier WĂ€nden zu sorgen, vor allem bei Krankenstand oder um Angehörige zu pflegen. âDas Homeoffice ist kein rechtsfreier Raumâ, verweist sie auf bestehende Gesetze.
In vielen Betrieben gebe es zudem Betriebsvereinbarungen, die trotz Corona gelten. Im Zweifel sollten sich betroffene Arbeitnehmer an ihren Betriebsrat wenden. Die AK will demnĂ€chst einen eigenen Leitfaden fĂŒr das "Arbeiten im Homeoffice" veröffentlichen. Ein entsprechender Leitfaden des Arbeitsministeriums sei unzureichend, so Anderl.
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