Homeoffice: "Das Kind richtet sich ja nicht nach den Arbeitszeiten"

Hunderttausende befinden sich bereits im "Home-Office"
Die Wiener Arbeitsrechtsexperten Gottfried Korn und Rupert Schrammel von der Kanzlei Korn über die gesetzlichen Bestimmungen zum Homeoffice und schwierige rechtliche Fragen dazu.

KURIER: Brauchen Sie für Ihre Kanzlei neue Bestimmungen für das Homeoffice?

Korn: Nein, wir sind ein kleines Unternehmen. Herr Schrammel hat heute zuhause gearbeitet. Nach der Interviewanfrage des KURIER habe ich ihn angerufen und gebeten, hierher zu kommen. Kein Problem damit.

KURIER: Herr Schrammel, Sie waren also für Ihren Chef erreichbar. Muss das ein Mitarbeiter im Homeoffice immer sein?

Schrammel: Wir wissen, dass es derzeit zum Homeoffice nur sehr wenige Bestimmungen gibt. Klar ist aber, dass man die Arbeitszeit mit dem Arbeitgeber auch im Homeoffice vereinbaren muss. Man kann sich seine Zeit nicht selbst irgendwie einteilen. Und in dieser Zeit hat man für seinen Chef auch erreichbar zu sein. Wenn nicht können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

KURIER: Kann ich mir mit meinem Chef eigentlich alles ausmachen? Ein paar Stunden in der Früh, ein bisschen zu Mittag und dann nachts wieder?

Schrammel: Grundsätzlich kann ich mit meinem Chef das vereinbaren. Allerdings gibt es verpflichtende gesetzliche Bestimmungen wie die elfstündige Ruhezeit oder die Wochenendruhe. Diese sind jedenfalls einzuhalten.

KURIER: Ich kann also nicht vereinbaren, bis Mitternacht zu arbeiten und dann wieder ab 8 Uhr früh?

Korn: Nein, das ist nicht möglich. Und nachdem das im Gesetz steht, reicht hier auch keine Sozialpartnervereinbarung. Man muss sich hier schon die Frage stellen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen hier noch sinnvoll sind. Man kann ja ein Kind zuhause nicht zwingen, sich an die Arbeitszeit anzupassen. Natürlich wäre man gut beraten, die Arbeitszeit an die Ruhezeiten des Kindes anzupassen.

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