KURIER: Sie halten also eine gesetzliche Änderung für sinnvoll?
Korn: Man sollte zumindest die Möglichkeit dafür schaffen. Die Sozialpartner können dann branchenweise Lösungen vereinbaren, wo es sinnvoll ist. Generell braucht man das nicht, in Einzelfällen ist das aber sicher sinnvoll.
KURIER: Kommen wir zu den Kosten für das Homeoffice. Kann ich verlangen, dass meine höheren Heizkosten bezahlt werden, weil ich untertags durchheizen muss?
Schrammel: Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, mit dem Chef zu reden - und zwar vorher. Klar ist, dass das Unternehmen dem Mitarbeiter auch im Homeoffice die benötigten Betriebsmittel zur Verfügung stellen muss. Schwieriger ist das schon bei den von Ihnen angesprochenen Nebenkosten, die oft zwischen privat und beruflich gar nicht abgrenzbar sind und so oder so angefallen wären, wie beispielsweise das Internet. Hier macht es Sinn zum Beispiel eine Pauschale zu vereinbaren. Und natürlich könnte hier der Gesetzgeber auch einen Kostenersatz vorsehen. Dieser Betrag wäre übrigens auch nicht steuerpflichtig, weil es sich ja um einen Ersatz echter Kosten für den Arbeitnehmer handelt.
KURIER: Haftet die gesetzliche Unfallversicherung für Unfälle, die im Homeoffice passieren?
Schrammel: Hier muss man sich den Einzelfall ganz genau ansehen. Prinzipiell werden typische Gefahren bei der Errichtung der Dienstleistung abgedeckt. Ein - vielleicht absurdes - Beispiel: Wenn mein Sessel im Homeoffice bricht und ich mir einen Knochen breche, wird wohl die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden decken.
KURIER: Auch, wenn der Sessel mein privater ist?
Schrammel: Ja, auch dann.
KURIER: Laut einer ÖGB-Studie gefällt sieben von zehn Arbeitnehmern das Homeoffice mittlerweile. Habe ich ein Recht darauf, zuhause zu arbeiten.
Korn: Nein, dieses Recht haben sie nicht. Der Dienstvertrag regelt den Ort der Beschäftigung. Ich kann es mit dem Chef vereinbaren, und der wäre auch gut beraten, darauf ernsthaft einzugehen. Wobei auch hier Vorsicht geboten ist, denn es gibt ja nicht nur seriöse Arbeitnehmer, sondern auch welche, die die lange Leine ausnutzen und zuhause nicht arbeiten, sondern etwas Anderes machen.
KURIER: Bei der Arbeit im Büro ist genau geregelt, wie gut Belichtung und Belüftung sein müssen und das wird auch kontrolliert. Gilt das für das Homeoffice auch?
Schrammel: Das ist eine berechtigte Frage, auf die es keine eindeutige Antwort, sondern unterschiedliche Sichtweisen gibt. Einige meinen, es gäbe das Recht darauf, dass mir das Unternehmen einen Arbeitsplatz einrichtet, der wie jener im Büro allen gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Gesetzlich ist das aber nicht geregelt und auch nicht vorgesehen. Es stellt sich ja die Frage, ob ein Arbeitgeber im privaten Bereich des Arbeitnehmers eingreifen soll und darf. Aber natürlich soll der Arbeitnehmerschutz im Homeoffice auch nicht zu kurz kommen. Hier eine gesetzliche Regelung zu finden, stelle ich mir jedenfalls sehr schwierig vor.
KURIER: Kann im Herbst auch ein Urlaub seitens des Chefs einvernehmlich angeordnet werden?
Schrammel: Grundsätzlich besteht kein Anrecht darauf. Wir haben aber zu Beginn der Krise gesehen, dass es durchaus Vereinbarungen mit den Betriebsräten gegeben hat, den Alturlaub abzubauen. Einzelne gesetzliche Regelungen laufen Ende September und Ende des Jahres wieder aus. Wenn diese nicht erneuert werden, geht es sicher nicht, Urlaub anzuordnen. Ob es Sinn macht diese zu verlängern, wird man wohl nur aus einer Gesamtbetrachtung beurteilen können. Natürlich hat die Wirtschaft große Probleme. Anderseits kann sich ein Arbeitnehmer im Urlaub nicht so gut erholen, wenn er quasi zuhause eingesperrt ist, wie das beim Lockdown der Fall war.
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