Gesetzlicher Preisvergleich: Lebensmittelhandel muss Daten liefern

Gesetzlicher Preisvergleich: Lebensmittelhandel muss Daten liefern
Bundeswettbewerbsbehörde und Wirtschaftsminister wollen Supermärkte künftig dazu verpflichten, ihre Produktdaten Online-Vergleichsportalen zur Verfügung zu stellen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Wirtschaftsminister Martin Kocher wollen den Handel mit Lebensmitteln transparenter machen. Dazu sollen große Supermärkte über eine Programmierschnittstelle ihre Daten privaten Online-Preisvergleichsplattformen wie zum Beispiel supermarkt.at und Konsumentenschutzorganisationen zur Verfügung stellen.

Kleinere Händler können "freiwillig mitmachen" und ihre Daten einbringen. Einen amtlichen Preisrechner, wie er noch im vergangenen Mai geplant war, soll es aber nicht gegeben. Diese Idee hat Minister Kocher am Freitag verworfen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, beziehungsweise das entsprechende Gesetz für den Online-Preisvergleich, soll laut Kocher "in den nächsten Wochen in den Grundzügen fertig sein", um dann die Details mit dem Koalitionspartner besprechen zu können.

Mehr Transparenz

"Transparenz kann ein wichtiger Motor für den Wettbewerb sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ich einen Markt habe, in dem sich die Wettbewerber sehr genau beobachten und genau wissen, was die Mitbewerber machen", sagt BWB-Interimschefin Natalie Harsdorf-Borsch.

"Den Konsumenten fällt es aber schwer, sich ein umfassendes Bild zu machen. Daher ist es wichtig, für die Konsumenten mehr Transparenz herzustellen." Das Vorbild für den künftigen digitalen Preisvergleich ist der Spritpreisrechner der E-Control.

Preis und Qualität

"Er ist ein ganz gutes Vorbild, weil er die fünf günstigsten Tankstellen in der Umgebung, aber nicht alle Tankstellen anzeigt", sagt Kocher. "Experten sagen uns, Transparenz ist wichtig und erhöht den Wettbewerb aber nicht immer – zu viel Transparenz kann dazu führen, dass sich die Anbieter leichter abstimmen." In Märkten wie Österreich, wo es wenige Anbieter gibt, könnte das zu einem (unerlaubten) Zusammenwirken führen.

"Wir wollen für eine bestimmte Anzahl von Produkten aus dem Bereich der Supermärkte eine rechtliche Voraussetzung schaffen, dass die Preise möglichst über eine Schnittstelle jenen Anbietern bereitgestellt werden, die Preisvergleiche durchführen können", sagt Kocher.

"Das kann eine Plattform oder später auch eine App sein. Wichtig ist, es geht nicht nur um Preisdaten, sondern auch um die Menge, die Qualität und die Herkunft." Nachsatz: "Wir wollen nicht, dass es dazu führt, dass hochqualitative österreichischen Produkte aus dem Markt gedrängt werden, nur weil das billigste Produkt angezeigt wird."

Viele Daten

Allein bei den Grundnahrungsmitteln könne es beim Vergleich in Sachen Qualität schnell um bis zu 1.000 Produkte gehen, meint Kocher.

Der Wirtschaftsminister musste der Vollständigkeit halber aber einräumen, dass die Online-Preisvergleichsportale auf einige Supermarkt-Daten keinen Zugriff haben werden. Dazu zählen Daten zu Bonusklubs, Rabattheften und Rabattpickerln.

Nur Daten, die bereits in einheitlichem Format vorliegen 

"Für uns ist wichtig, dass bei einer rechtlichen Verpflichtung mit Augenmaß vorgegangen wird und nur Daten, die bereits in einem einheitlichen Format vorliegen, zugänglich gemacht werden müssen", sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. "Eine technische Lösung muss einfach sein und darf die Händler nicht überbordend belasten."

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