4,1 Milliarden Euro: Google muss Rekordstrafe bezahlen
Zusammenfassung
- Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Wettbewerbsstrafe gegen Google in Höhe von 4,1 Milliarden Euro wegen unzulässiger Beschränkungen bei Android bestätigt.
- Nach Ansicht der EU-Kommission nutzte Google das kostenlose Betriebssystem Android, um durch Vorgaben an Hersteller und Mobilfunkanbieter die Dominanz seiner Suchmaschine zu sichern.
- Konkret war die Lizenz für den Google-App-Store an die Vorinstallation von Google-Apps wie Chrome und Google-Suche geknüpft, was die EU als Wettbewerbsverstoß wertete.
So viel musste noch kein Unternehmen wegen Wettbewerbsverstößen in der EU bezahlen. Am Donnerstag bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Rekordbußgeld gegen Google und seinen Mutterkonzern Alphabet von 4,1 Milliarden Euro wegen des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei seinem mobilen Betriebssystem Android.
Insgesamt wurde Google in der EU bereits zu Zahlungen von mehr als elf Milliarden Euro verurteilt. Nicht alle sind rechtskräftig. Eine Entscheidung der EU-Kommission wurde vom EuGH auch aufgehoben. Der KURIER fasst die wichtigsten Fragen und Antworten zur komplizierten Beziehung des US-Internetkonzerns mit den EU-Wettbewerbsbehörden zusammen.
Wofür muss Google die Rekordstrafe bezahlen?
Google machte Herstellern der EU-Kommission unzulässige Vorschriften bei seinem Handy-Betriebssystem Android. Sie mussten etwa bestimmte Google-Apps vorinstallieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche, um Zugriff auf den Google Play Store zu bekommen. Die Hersteller durften auch keine Smartphones mit angepassten Android-Versionen verkaufen.
Ursprünglich war die 2018 verhängte Strafe noch höher und betrug 4,34 Milliarden Euro. Der EuGH bestätigte 2023 die Entscheidung, senkte das Bußgeld jedoch um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro. Die höchste jemals in der EU verhängte Wettbewerbsstrafe bleibt es dennoch.
Hat Google die beanstandeten Praktiken eingestellt?
Google berief zwar gegen die Geldstrafe, führte jedoch bereits 2018, kurz nachdem die Strafe verhängt wurde, ein neues Lizenzmodell für Android im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein, das die Kopplung an Suche, Chrome und Play Store lockerte. Auch angepasste Android-Versionen und das Vorinstallieren konkurrierender Apps sind Herstellern seither erlaubt. Ein Google-Sprecher erklärte am Donnerstag, das Urteil habe die Investitionen des Unternehmens zur Gewährleistung der Offenheit, Interoperabilität und Kostenfreiheit von Android nicht berücksichtigt.
Wie sehr spürt Google die Milliardenstrafe?
Google dürfte das Bußgeld nicht besonders wehtun. Das Werbegeschäft des Internetkonzerns brummt. Allein im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres betrug der Nettogewinn des Mutterkonzerns Alphabet 62,6 Milliarden Dollar (rund 55 Milliarden Euro). Im Geschäftsjahr 2025 waren es 132,2 Milliarden Dollar (knapp 116 Milliarden Euro). Die Strafe macht also nicht einmal drei Prozent von Googles Jahresgewinn aus. Theoretisch kann die EU-Kommission in Kartellverfahren Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Das wären im Fall von Google bei einem Jahresumsatz von 402,8 Milliarden Dollar (rund 353 Milliarden Euro) aktuell mehr als 35 Milliarden Euro.
Wofür wurde Google von der EU-Kommission noch mit Geldbußen belegt?
Die EU-Kommission hat neben der Wettbewerbsstrafe wegen Android weitere drei Mal Bußgelder gegen Google und Alphabet verhängt.
- Das erste im Juni 2017 mit 2,42 Milliarden Euro, weil in der Google Suche der eigene Preisvergleichsdienst bevorzugt behandelt wurde. Ein Einspruch des Konzerns aus Mountain View wurde abgelehnt, der Fall war damit abgeschlossen.
- Eine 2019 verhängte Strafe von 1,49 Milliarden Euro wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei der Google-Werbelösung Adsense für Suchergebnisseiten wurde hingegen vom EuGH aufgehoben. Der Fall ist offen.
- Im September 2025 verdonnerte die EU-Kommission Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft bei seiner Plattform Adtech zu einer Zahlung von 2,95 Milliarden Euro. Google kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen.
Laufen noch weitere Verfahren der EU-Kommission gegen Google?
Die EU-Wettbewerbsbehörden leiteten im Dezember eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Google ein. Sie überprüft, ob der Internetkonzern Inhalte von Websites oder dem Videodienst Youtube unrechtmäßig zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz (KI) verwendet. Damit würde Urhebern eine angemessene Vergütung verwehrt und ihnen auch nicht die Möglichkeit gegeben, eine solche Nutzung abzulehnen. Auch konkurrierende Entwickler von KI-Modellen würden benachteiligt, heißt es. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Wie hat die US-Regierung auf das Urteil reagiert?
Bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels lag noch keine offizielle Reaktion auf das EuGH-Urteil vor. Die Trump-Administration hat aber zuletzt wiederholt Unmut über EU-Strafen für US-Technologiekonzerne geäußert und auch Drohkulissen aufgebaut. US-Präsident Donald Trump stellte mehrmals Strafzölle in Aussicht. Wenn die EU an der digitalen Wirtschaft teilhaben wolle, werde sie Rechenzentren, Daten und Zugang zu US-Hardware benötigen und könne nicht überregulieren und Unternehmen mit riesigen Geldstrafen belegen, sagte etwa vor Kurzem der US-Botschafter in der EU, Andrew Puzder.
Geht die EU auch gegen andere US-Technologieunternehmen vor?
Seit die EU mit dem Digital Markets Act (DMA) und dem Digital Services Act (DSA) großen Online-Plattformen strengere Regeln auferlegt und die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern gestärkt hat, wurden bereits Strafen in der Höhe von insgesamt sechs Milliarden Euro gegen US-Unternehmen verhängt.
- Apple fasste etwa im März 2024 wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim Musikstreaming eine Geldbuße von 1,84 Milliarden Euro aus und wurde ein Jahr später noch einmal zu 500 Millionen Euro Geldbuße verurteilt.
- Auch die Facebook-Mutter Meta wurde zu fast 800 Millionen Euro Geldstrafe bedacht.
- Elon Musks X (früher Twitter) wurde mit 120 Millionen Euro u. a. wegen mangelnder Transparenz bei Online-Werbung zur Kasse gebeten.
Mit den Geldbußen will die EU-Kommission nicht nur Verstöße gegen EU-Recht ahnden, sie dienen auch als Abschreckungsmaßnahme, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, heißt es aus der Behörde.
Was passiert mit den Bußgeldern? Wem kommen sie zugute?
Das EU-Wettbewerbsrecht legt fest, dass Strafen direkt in den EU-Haushalt fließen sollen. Dort werden sie unter „sonstige Einnahmen“ verbucht. Indirekt werden so die EU-Beiträge der Mitgliedsstaaten gesenkt. Sind Rechtsmittel anhängig und laufen Verfahren noch, werden die Geldstrafen üblicherweise auf ein Sperrkonto eingezahlt oder es wird eine Bankgarantie hinterlegt.
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