Wettbewerbsexpertin: "Big Tech muss sich in Acht nehmen"
Google hat sicherlich schon bessere Wochen erlebt. Einer Verurteilung in den USA wegen der Aufrechterhaltung des illegalen Monopols bei der Websuche Anfang August folgte am Dienstag die Bestätigung einer Rekord-Wettbwerbsstrafe von 2,4 Mrd. Euro in der EU.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab damit der Einschätzung der EU-Kommission Recht, dass Google seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping in seinen Suchergebnissen einen Vorteil verschafft und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Der Suchmaschinenkonzern hatte gegen die bereits 2017 erlassene Geldbuße berufen. Jetzt muss er sie bezahlen.
Was aber bringt eine solche Strafe bei einem Unternehmen, das im vergangenen Jahr mehr als 70 Mrd. Dollar Gewinn geschrieben hat?
Gemessen daran sei es vielleicht ein Tropfen auf dem heißen Stein, sagt Viktoria Robertson, Professorin für Wettbewerbsrecht an der WU Wien. Andererseits seien 2,4 Mrd. Euro auch für Google nicht nichts: „Außerdem ist damit klargestellt, dass die Verhaltensweisen, die Google an den Tag gelegt hat, illegal sind.“
„Richtungsweisend“
Für die EU-Kommission sei der Spruch des europäischen Gerichts jedenfalls eine wichtige Bestätigung, dass ihr Weg, die großen Technologiekonzerne zurück in den Wettbewerb zu bringen, der richtige sei. Die Kartellrechtsexpertin spricht von einem „richtungsweisenden Urteil“.
Auch weil die EU zuletzt mit dem seit März zur Anwendung kommenden Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) die Gangart gegen große Techkonzerne verschärft hat. Damit würden Grundregeln für Big Tech vorgegeben und viele wettbewerbsfeindliche Verhaltensweisen pauschal verboten, sagt die Expertin.
Gegen Apple und die Facebook-Mutter Meta laufen bereits Ermittlungen. Im Zentrum stehen dabei der App Store für das iPhone und ein kostenpflichtiges Abomodell für Facebook und Instagram. Den beiden Techgrößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes. Im Falle von Meta wären das immerhin mehr als 13 Mrd. Dollar, bei Apple sogar bis zu 38 Mrd. Dollar.
Wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim Musikstreaming fasste der iPhone-Hersteller im März bereits eine Wettbewerbsstrafe von 1,8 Mrd. Euro aus. Die Konzerne müssten sich jedenfalls in Acht nehmen, sagt Robertson. „Ich erwarte mir ein ernsthaftes Durchgreifen der EU-Kommission.“
Auch USA verschärft Gangart
Aber nicht nur in der EU, sondern auch in den USA, wird es für die großen Technologieunternehmen ungemütlicher. Am Montag startete dort ein weiterer Prozess gegen Google, bei dem die Werbetechnologie des Unternehmens im Zentrum steht.
Zerschlagung drohtAn dessen Ende könnte die Zerschlagung des Konzerns stehen.
Die Abspaltung von Geschäftsbereichen des Suchmaschinenprimus steht auch in der EU zur Diskussion. Wegen der Werbetechnologie des Konzerns läuft auch hier ein Kartellverfahren. Wenn Geldbußen nicht mehr ausreichen, um große Konzerne dazu zu bewegen, sich wettbewerbskonform zu verhalten, sei die Zerschlagung der nächste Schritt, sagt Robertson.
Im Gegensatz zu den USA habe Europa damit allerdings noch keine Erfahrung. Ob Abspaltungen bei großen Techunternehmen tatsächlich durchgesetzt werden oder nur damit geliebäugelt werde, müsse sich erst zeigen. Robertson: „Noch ist es in keinem Fall so weit.“
"Es geht um die Sache"
Dadurch, dass Europa und die USA mehr d'accord gehen, werde die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts jedenfalls begünstigt, sagt die Expertin. Früher sei der EU vorgeworfen worden, vor allem gegen US-Unternehmen vorzugehen. Das sei aber nicht der Fall: „Es geht um die Sache.“
Ermittlungen wurden in der EU vor Kurzem auch gegen Tiktok eingeleitet. Grundlage dafür bildet ebenfalls ein neues EU-Gesetz, der Digital Services Act (DSA), der im Februar in Kraft getreten ist. Auch gegen die chinesischen Billighändler Temu und Shein sind deshalb bereits ins Visier der EU-Kommission geraten.
Google könnte bereits kommende Woche der nächste herbe Schlag drohen. Dann entscheidet der EuGH über die Rechtmäßigkeit einer weiteren Kartellstrafe in der Höhe von 1,49 Mrd. Euro, die 2019 gegen den Konzern wegen Wettbewerbsverstößen bei Suchmaschinenwerbung verhängt wurde.
Auch bei einer weiteren Geldbuße für Google steht eine Entscheidung des EuGH noch aus. Bestätigt das Gericht eine Strafe wegen illegaler Praktiken bei Android-Geräten, muss das Unternehmen weitere 4,34 Mrd. Euro bezahlen.
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