Dieselskandal: Höchstgericht bemängelt Software-Update von Mercedes

Dieselskandal: Höchstgericht bemängelt Software-Update von Mercedes
Der Entzug der Zulassung wurde bisher nicht exekutiert, sagt Anwalt Martin Moser.

In der Abgasaffäre um Dieselautos liegt gegen Mercedes-Benz ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) vor. Die Eigentümerin eines Mercedes CLS 350 klagte auf Rückgabe des Fahrzeuges gegen einen Schadenersatz im Form des Zeitwerts (9.000 Euro) des Fahrzeugs. Die Klägerin gab an, sie hätte das Fahrzeug nicht gekauft, wenn sie gewusst hätte, dass eine unzulässige Abgasabschalteinrichtung verbaut ist. Denn der Motor (ON 651) des Fahrzeugs verfügt über ein sogenanntes Thermofenster, bei dem sich unter 13 Grad und über 33 Grad die Abgasreinigung abschaltet.

Nun hat der OGH festgestellt, dass die Durchschnittstemperatur in Österreich sechs bis acht Grad beträgt.

So wird bei besagtem Mercedes das Abgas nur in der warmen Jahreszeit gereinigt, „im Winter kaum oder überhaupt nicht“. „Damit sagt der OGH nochmals eindeutiger, dass das Thermofenster illegal ist“, sagt der Innsbrucker Anwalt Martin Moser zum KURIER. Demnach sind die älteren Modelle mit den Motoren ON 642 und ON 651 der Abgasnorm Euro 5 betroffen.

„Der OGH sagt jetzt, wenn Mercedes nicht erklärt, was bei einem Software-Update als Mängelbehebungsmaßnahme genau getan wird, dann hat Mercedes ein Verschulden. Denn der Hersteller muss sich freibeweisen“, sagt der Anwalt.

„Dem vagen Vorbringen (von Mercedes) lassen sich insbesondere die Auswirkungen des ’freiwilligen Software-Updates‘ auf die Funktionsweise des vorhandenen Thermofenster nicht entnehmen“, stellten die Höchstrichter fest.

Oder anders gesagt: Wenn Mercedes nicht sagt, wie die neue Software funktioniert, kann der Hersteller nicht beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Aufgeschoben

Fakt ist: Der Klägerin wurde von Mercedes ein Software-Update angeboten, das sie allerdings ablehnte. Ihr droht daher der Entzug der Zulassung durch das Klimaschutzministerium. Betroffene Autobesitzer haben entsprechende Behördenschreiben bereits erhalten. „Das Verwaltungsgericht im deutschen Schleswig hat die Typengenehmigung für ein Software-Update als illegal aufgehoben“, sagt Moser. Der Anwalt hat das österreichische Klimaschutzministerium darüber informiert. Daraufhin wurde der Entzug der Zulassung laut Moser nicht (mehr) exekutiert.

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