Dieselskandal: Konsumentenschützer kritisieren VW

VW hat verabsäumt, Datenschutzregeln bei einer Testfahrt einzuhalten.
Während der Autokonzern in anderen Ländern schon Schadenersatz geleistet hat, gibt es hierzulande noch kein Entschädigungsangebot.

Seit Bekanntwerden des VW-Dieselskandals vor mehr als sieben Jahren warten betroffene Konsumenten weiter auf Entschädigung.

Der Skandal harrt hierzulande weiter seiner rechtlichen Aufarbeitung, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI wirft dem Autobauer vor, die Aufklärung zu torpedieren und damit eine Klärung in Sammelverfahren zu erschweren.

Die grundsätzliche Entschädigungspflicht von VW wurde bereits im Mai 2020 vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig festgestellt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist.

Dennoch versucht VW vor österreichischen Gerichten weiterhin eine Haftung zu bestreiten und eine angemessene Entschädigung der österreichischen Kunden zu verzögern. Allein der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt dazu Sammelklagen mit rund 10.000 Geschädigten, die Rechtsanwaltskanzlei Poduschka Partner rund 1.300 Einzelverfahren.

Nichts desto trotz bestreite VW vor österreichischen Gerichten weiterhin eine Haftung - und habe nun auch noch eine richtungsweisende Klarstellung des Obersten Gerichtshofes (OGH) verhindert. "Dadurch bleiben die Gerichte weiterhin mit tausenden ungeklärten Fällen belastet, die sich von dieser OGH Entscheidung Klärung erwartet hatten", zeigte sich der VKI enttäuscht.

"Während VW in den USA, Deutschland und Großbritannien bereits Schadenersatz gezahlt hat, gibt es in Österreich keinerlei Entschädigungsangebot, sondern hartnäckige Versuche, die unausweichlichen Entschädigungszahlungen weiter zu verzögern", werfen die Konsumentenschützer dem Autokonzern vor.

Konkret habe VW einem Kläger, der aufgrund seiner Klage im Juli 2022 ein richtungsweisendes Urteil des EuGH zum Thermofenster erstritten hatte, immer wieder neue Vergleichsangebote gemacht, bis der Kläger das VW-Angebot angenommen habe und auf den weiteren Rechtsweg verzichtet habe - und somit eine abschließende rechtliche Klärung verhindert wurde.

VW hätte der Justiz viel Zeit und Mühe ersparen können

"VW zahlt also aus Angst vor einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes an einen einzelnen Kunden mehr aus, als tausende VW-Kund:innen vergeblich mit ihren Klagen einfordern", so Anwalt Poduschka, der den VKI auch in den Sammelklagen gegen VW vertritt und ergänzt: "Dieser Schritt ist juristisch zwar zulässig, aber gegenüber den anderen geschädigten Kund:innen und gegenüber den österreichischen Gerichten äußerst unfair. Wären gleich zu Beginn des Verfahrens vernünftige Vergleiche angeboten worden (wie in anderen Staaten), hätte VW der österreichischen Justiz viel Zeit und Mühe ersparen können."

Im September 2015 hatte Volkswagen (VW) eingestanden, Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken.

Seitdem beschäftigt der VW-Dieselskandal die Gerichte. Der VKI vertritt im Auftrag von Sozialministerium (BMSGPK) und Bundesarbeitskammer (BAK) rund 10.000 Geschädigte und führt Sammelklagen an allen Landesgerichten in Österreich.

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