Einlasskontrollen, Tests und Co.: Wie halten es Betriebe mit der 3G-Regel?

Einlasskontrollen, Tests und Co.: Wie halten es Betriebe mit der 3G-Regel?
Die Politik prüft eine einheitliche 3-G-Pflicht für die Arbeit. In den Unternehmen gibt es derzeit höchst unterschiedliche Regelungen, ergab ein KURIER-Rundruf.

Gilt der Grüne Pass bald als Eintrittskarte ins Büro und auf die Baustelle? Am Montag treffen sich Experten mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Arbeitsminister Martin Kocher, um über Umsetzungsdetails zu beraten. Das wird nicht einfach, denn am Arbeitsplatz gibt es bereits unterschiedliche Regelungen, wie ein Rundruf des KURIER bei heimischen Unternehmen zeigt.

Einerseits gelten in einigen Branchen wie Handel oder Tourismus eigene Vorschriften, andererseits müssen Betriebe mit mehr als 51 Mitarbeitern schon seit April ein eigenes Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen. Zuvor muss es eine Risikoanalyse geben.

Die 51-Personen-Regel bezieht sich auf alle zumindest zeitweise anwesenden Beschäftigten der Betriebsstätte einschließlich Aushilfen und Leiharbeitskräften. Die Einhaltung muss durch „geeignete Maßnahmen“ sichergestellt werden. Das „Wie“ wird dabei ganz den Betrieben überlassen, die meist an mehreren Schrauben drehen.

- Spar: In der Zentrale des Lebensmittelkonzerns Spar gilt die 3-G-Regel. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, ist zum Tragen eines MN-Schutzes verpflichtet. Kontrolliert wird stichprobenartig von den jeweiligen Bereichsleitern. In den Filialen gilt für Personal sowie Kunden ohnehin die FFP2-Maskenpflicht.

- Post: Bei der Post herrscht die 2-G-Regel, ansonsten muss eine FFP2-Maske getragen werden.

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