Einlasskontrollen, Tests und Co.: Wie halten es Betriebe mit der 3G-Regel?
Die Politik prüft eine einheitliche 3-G-Pflicht für die Arbeit. In den Unternehmen gibt es derzeit höchst unterschiedliche Regelungen, ergab ein KURIER-Rundruf.
Gilt der Grüne Pass bald als Eintrittskarte ins Büro und auf die Baustelle? Am Montag treffen sich Experten mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Arbeitsminister Martin Kocher, um über Umsetzungsdetails zu beraten. Das wird nicht einfach, denn am Arbeitsplatz gibt es bereits unterschiedliche Regelungen, wie ein Rundruf des KURIER bei heimischen Unternehmen zeigt.
Einerseits gelten in einigen Branchen wie Handel oder Tourismus eigene Vorschriften, andererseits müssen Betriebe mit mehr als 51 Mitarbeitern schon seit April ein eigenes Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen. Zuvor muss es eine Risikoanalyse geben.
Die 51-Personen-Regel bezieht sich auf alle zumindest zeitweise anwesenden Beschäftigten der Betriebsstätte einschließlich Aushilfen und Leiharbeitskräften. Die Einhaltung muss durch „geeignete Maßnahmen“ sichergestellt werden. Das „Wie“ wird dabei ganz den Betrieben überlassen, die meist an mehreren Schrauben drehen.
- Spar: In der Zentrale des Lebensmittelkonzerns Spar gilt die 3-G-Regel. Wer keinen Nachweis vorlegen kann, ist zum Tragen eines MN-Schutzes verpflichtet. Kontrolliert wird stichprobenartig von den jeweiligen Bereichsleitern. In den Filialen gilt für Personal sowie Kunden ohnehin die FFP2-Maskenpflicht.
- Post: Bei der Post herrscht die 2-G-Regel, ansonsten muss eine FFP2-Maske getragen werden.
- Hutchison (Drei): Es gilt eine 3-G-Pflicht im Haus. Der Zutritt ist nur mit Nachweis möglich. „Wir setzen hier auf eine eigens entwickelte App, andernfalls gibt es keinen Zutritt“, sagt Drei-Sprecherin Petra Jakob. Dies funktioniere gut und werde von den Mitarbeitern problemlos angenommen.
- Porsche Holding: Beim VW-Importeur geht man einen Mittelweg. Bei Besprechungen und Veranstaltungen gilt die 3-G-Regel, ansonsten vertraut man auf ein Paket an Maßnahmen von Testen bis Abstandhalten.
- Verkehrsbüro-Gruppe: Der Touristikkonzern setzt seit April die 3-G-Regel um und kontrolliert sie auch. Laut Firmensprecherin gibt es in der Zentrale ein Zutrittssystem, das von einer externen Firma umgesetzt wird. In den Austria Trend Hotels kontrollieren die Hoteldirektoren, in den Reisebüros gilt FFP2-Maskenpflicht und es sind Plexiglaswände vorhanden. Auch der Impfstatus wird abgefragt, man ist aber gegen eine Impfpflicht.
- EVN: Die 3-G-Regel gilt an allen Standorten, auch für Besucher und Fremdfirmen. Kontrolliert wird stichprobenartig. Auch im Außendienst gilt 3-G, bei Kundenkontakt in Innenräumen zusätzlich Maskenpflicht. Auch auf Baustellen gilt 3-G und FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
- Verbund Es gilt eine allgemeine 3-G-Regel im Unternehmen, Schutzkonzepte gibt es spezifisch für jeden Standort. Im Hauptgebäude wird 3-G am Eingang kontrolliert, außerdem gilt Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können (auf Gängen etc.) und reduzierte Anwesenheit. Im Außendienst setzt man auf Eigenverantwortung (Kontrolle schwer möglich). In Kraftwerken und auf Baustellen gelten generell Abstandsregeln und Maskenpflicht – Kontrolle je nach Standortkonzept.
- Flughafen Wien: In den öffentlichen Bereichen im Terminal gilt für Passagiere und Mitarbeiter FFP2-Maskenpflicht, unabhängig vom Immunisierungsstatus. In nicht öffentlichen Bereichen (Büros, Werkstätten, etc.) gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle, die keinen Immunisierungsstatus nachweisen können oder wollen. Der Flughafen bietet kostenlose Testmöglichkeiten an.
- Strabag: Bei der Strabag gilt sowohl an den Standorten als auch auf den Baustellen die 3-G-Regel. Wer keines der 3-G nachweisen kann, muss Maske tragen. Kontrollieren müssen das die jeweiligen Führungskräfte der Standorte. Bei den Baustellen gilt das Konzept ebenso. Dort kontrollieren Bauleiter und Polier. Die Regeln basieren auf einer Betriebsvereinbarung.
- Uniqa: Für alle Uniqa-Beschäftigten gilt die 3-G-Regel, sobald sie einen Standort betreten, darüber hinaus Maskenpflicht auf Gängen und im Lift. Kunden müssen an den Standorten (außer Wien) keine Maske tragen, für das Uniqa-Personal aber gilt im Kundenkontakt an Standorten die 2-G-Regel und das Tragen eines MN-Schutzes ist verpflichtend. Außnahme: Plexiglaswände oder Ähnliches sind vorhanden.
- Erste Bank: Die Bank gibt an ihren Standorten eine 3-G-Regel vor, nur PCR-Tests werden akzeptiert. Externe müssen den Nachweis am Empfang vorweisen, bei Internen ist es Aufgabe der Führungskraft, die Einhaltung zu kontrollieren. Es seien schätzungsweise 85 bis 90 Prozent der Mitarbeiter geimpft, heißt es.
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