3-G-Regel im Job: Kontrollen erlaubt, Impfzwang nicht

3-G-Regel im Job: Kontrollen erlaubt, Impfzwang nicht
Die Sozialpartner verhandeln über Grünen Pass als Eintritt in die Arbeit. Der KURIER befragte Arbeitsrechtsexperten zu 3G und Impfpflicht im Job.

Geimpft, getestet oder genesen: Was in der Gastronomie und bald im Wintersport und auf Adventmärkten gilt, könnte auf den Arbeitsmarkt ausgedehnt werden. Wie eine solche Regelung aussehen soll und wichtige Fragen, etwa ob es für Impf-Verweigerer Sanktionen geben soll, wurden an die Sozialpartner delegiert.Vorbild ist Italien, wo ab 15. Oktober der Grüne Pass als Eintrittskarte für den Arbeitsplatz gilt.
 

Was würde die 3G-Regel ändern, und was gilt jetzt schon? Der KURIER fragte bei Arbeitsrechtsexperten nach:

1. Wie lässt sich eine 3G-Pflicht umsetzen?

Eine 3-G-Regel für den Arbeitsplatz könnte relativ rasch per Verordnung eingeführt werden. Nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten wird sie wohl nicht für alle, sondern nur für bestimmte Berufsgruppen mit regelmäßigen Personenkontakt gelten, die explizit aufgezählt werden. Schon jetzt gibt es eine 3-G-Pflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, in Krankenanstalten und in der Elementarpädagogik. Für eine generelle Impfpflicht (1-G-Regel) bräuchte es ein Gesetz.

2. Was würde die 3G-Pflicht bringen?

Mehr Rechtssicherheit, sind sich die Experten einig. „Die ganzen Abwägungsfragen im Betrieb wären damit vom Tisch“, sagt Walter Pöschl, Arbeitsrechtsexperte bei Taylor Wessing. „Man könnte die 3-G-Regel etwa auf alle Berufe mit Personenkontakt ausweiten“, meint Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte bei der AK Wien. Sie auf alle Arbeitsplätze und damit vier Millionen Beschäftigte auszuweiten‚ wäre übertrieben.

Kommentare