Im Impfplan der Regierung sind Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ganz vorne gereiht. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) setzt bei jenen, die täglich mit Kranken zu tun haben, ebenso wie bei der Gesamtbevölkerung auf Freiwilligkeit.
Nachdem es bei der Impfung vor allem um den eigenen Schutz gehe, solle es im persönlichen Interesse liegen, sich impfen zu lassen, heißt es auf KURIER-Anfrage aus dem Ministerium. „Wir sind überzeugt, dass die Wirksamkeit der Impfung für sich spricht und dies als Argument ausreicht.“
Theoretisch könnte Anschober auf Basis des Epidemiegesetzes für Mitarbeiter der Krankenversorgung schon jetzt eine Impfung verordnen. Bei Verweigerung würde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 1.450 Euro drohen. Eine Impfpflicht oder Sanktionen für Nicht-Geimpfte seien aber nicht geplant, wird betont.
Wohl auch deshalb, weil noch nicht geklärt ist, ob die Impfung auch vor der Übertragung des Virus auf andere schützt. In diesem Fall hätte der Gesetzgeber wesentlich mehr Spielraum, bestätigen Verfassungsjuristen und Medizinrechtler (der KURIER berichtete).
Der Umgang mit Impfunwilligen wird kniffelig, sagt auch Arbeitsrechtler Martin Gruber-Risak von der Uni Wien. Ein nicht geimpfter Krankenpfleger sei im Prinzip dasselbe wie ein Bauarbeiter, der keinen Helm aufsetzt: Er sei irgendwann „dienstunfähig“ – und kann gekündigt werden, wenn es keine Ersatzbeschäftigung gibt.
Man müsste also erst versuchen, eine solche zu finden. Bei Ärzten und Krankenpflegern, die man von Kranken fernhalten muss, dürfte das auf Dauer schwierig werden.
Einfacher sei es bei Personal, das neu eingestellt wird. Die Covid-19-Impfung könnte als Voraussetzung gelten, den Job zu bekommen.
„Bei uns sind Sie sicher“
Die Problematik betrifft nicht nur den Gesundheitsbereich – infrage kommen (wenn die Impfung wirklich vor Übertragung schützt) alle Bereiche mit Kundenkontakt, sagt der Arbeitsrechtler. Dienstleister könnten etwa damit werben: „Bei uns sind Sie sicher, unser Personal ist geimpft.“
Eine FFP2-Maske dürfte nur begrenzt als Alternative durchgehen: In vielen Berufen sei es nämlich für das Vertrauensverhältnis zum Kunden wichtig, sein Gesicht zu zeigen, sagt Gruber-Risak – und denkt dabei an Makler, Verkäufer, Bankangestellte, Friseure oder auch Angestellte in der Spitzengastronomie. Der Arbeitsrechtler verweist auf die Judikatur, wonach Unternehmen Musliminnen kündigen können, wenn sie bei einer Tätigkeit mit Kundenkontakt verschleiert sind.
So gesehen könnte ein Unternehmen wohl auch Mitarbeiter kündigen, die sich nicht impfen lassen wollen und deshalb Maske tragen müssen. Gruber-Risak geht davon aus, dass viele solcher Fälle vor dem Arbeitsgericht und in den Instanzen landen könnten. Bis eine Lösung ausjudiziert ist, die für Markt und Arbeitnehmer verträglich ist, könnten Jahre vergehen. Der Arbeitsrechtler plädiert deshalb dafür, dass die Regierung zeitgerecht eine diskriminierungsfreie Regelung schafft.
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