Gehen wir von Stufe 1 (nur Eigenschutz) aus, dann würde sich der Staat mit einer generellen Impfpflicht schwertun, sagt etwa Verfassungsjurist Walter Berka von der Uni Salzburg. „Der Gesetzgeber duldet ja in vielen Bereichen, dass sich der Mensch selbst wissentlich einer Lebensgefahr aussetzt – etwa durchs Rauchen oder durch gefährliche Sportarten.“
Bei Stufe 2 (auch Fremdschutz) hätte der Staat wesentlich mehr Handhabe – die Impfung könnte dazu beitragen, dass Infektionsketten durchbrochen werden, das Virus eingedämmt und irgendwann besiegt wird. „Eine Impfpflicht wäre ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Integrität des Einzelnen. In diesem Fall wäre sie aus meiner Sicht aber vertretbar und verfassungsrechtlich gedeckt“, sagt Berka.
So sieht es auch Medizinrechtsexperte Karl Stöger von der Uni Wien. Wobei er sagt, dass es auch bei Stufe 1 ein Argument für eine Impfpflicht gebe: Wenn es eine bestimmte Anzahl an Geimpften gibt, die nicht schwer an Covid-19 erkranken können, dann würden auch die Spitalskapazitäten nicht überlastet werden. Die Spitäler brachte die Regierung bereits als Argument, als sie den zweiten Lockdown im Herbst verhängt hat.
Stöger plädiert dafür, noch zuzuwarten: erstens, weil derzeit ohnehin nicht genug Impfstoff für alle zur Verfügung steht; zweitens, weil alle Zweifel daran, ob die Impfung sicher ist, beseitigt werden müssen. Im Frühjahr und über den Sommer dürften die Infektionszahlen wieder sinken – diese Phase der Entspannung solle die Regierung für Überzeugungsarbeit nutzen.
„Wenn man aber feststellt, dass sich die Menschen nicht motivieren lassen und wir im Herbst wieder vor einem Lockdown stehen, dann stellt sich die Frage: Lässt der Staat zu, dass eine nicht geimpfte Minderheit das Wirtschaftsleben und das öffentliche Gesundheitssystem gefährdet?“, sagt der Medizinrechtler.
Nicht-Geimpfte aussperren
Für eine Impfpflicht bräuchte es ein Gesetz – und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat bereits klargestellt, dass das für ihn nicht infrage kommt.
Realistisch ist allerdings eine gewisse indirekte Impfpflicht – das heißt, dass jene, die nicht geimpft sind, aus bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens „ausgesperrt“ werden. Allerdings nur aus jenen, die nicht den täglichen Bedarf betreffen, so Stöger.
Eine Flugreise, der Besuch einer Diskothek, eines Konzerts oder anderer Kulturveranstaltungen sei ja nicht lebensnotwendig. „Es ist keine Diskriminierung, nach einem Impfschutz zu fragen.“ Nicht-Geimpfte dauerhaft im „Lockdown-Zustand“ – inklusive Ausgangsbeschränkungen – zu lassen, sei aber wohl nicht vertretbar.
Auch Alternativen zum Impfen müsste man gelten lassen: etwa wenn ein Nicht-Geimpfter eine FFP2-Maske trägt oder vor jedem Lokalbesuch ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegt. Aber das, so Stöger, dürfte den Menschen irgendwann „lästig“ werden – und dazu führen, dass sie sich doch noch impfen lassen.
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