Test- und Impfpflicht wären möglich, aber "nicht gescheit"

Kind beim Corona-Test
Die Verfassung ließe mehr zu, als die Regierung derzeit plant. Verfassungsjurist Heinz Mayer warnt trotzdem vor einer Testpflicht.

Der neue harte Lockdown gilt offiziell bis 24. Jänner, am 18. Jänner sperren jedoch wieder alle Geschäfte, die Gastronomie, Kultur- und Freizeit-Betriebe auf.

Der Haken: Das Angebot darf nur nutzen, wer an den Corona-Massentests am Wochenende zuvor teilgenommen hat. Wer sich nicht testen lässt, für den gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen, in den Supermarkt darf man nur mit FFP2-Maske.

In dieser Phase muss man damit rechnen, unterwegs von der Polizei kontrolliert zu werden. Wer keinen negativen Test als „Passierschein“ vorweisen kann, dem droht eine Verwaltungsstrafe – ähnlich wie jetzt, wenn man ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen wird.

Aber auch nach dem 24. Jänner braucht es für ein (einigermaßen) normales Leben einen Passierschein, wie der KURIER erfuhr: Konkret will die Regierung bestimmen, dass man in Hotels, bei Sport- und Kulturveranstaltungen ein Testergebnis vorweisen muss, das nicht älter ist als 48 Stunden. Sonst kann einem der Zutritt verwehrt werden. Die Alternative sei, so wird argumentiert, dass diese Bereiche noch länger im Lockdown seien.

Für Berufsgruppen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben, zum Beispiel Lehrer, heißt es künftig: Entweder ein Mal in der Woche testen, oder im Job eine FFP2-Maske tragen. Für Schüler soll der Unterricht ab 18. Jänner vorerst ohne Testpflicht wieder starten. Unklar ist noch, ab welchem Alter eine Testpflicht überhaupt machbar ist.

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