Der neue harte Lockdown gilt offiziell bis 24. Jänner, am 18. Jänner sperren jedoch wieder alle Geschäfte, die Gastronomie, Kultur- und Freizeit-Betriebe auf.
Der Haken: Das Angebot darf nur nutzen, wer an den Corona-Massentests am Wochenende zuvor teilgenommen hat. Wer sich nicht testen lässt, für den gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen, in den Supermarkt darf man nur mit FFP2-Maske.
In dieser Phase muss man damit rechnen, unterwegs von der Polizei kontrolliert zu werden. Wer keinen negativen Test als „Passierschein“ vorweisen kann, dem droht eine Verwaltungsstrafe – ähnlich wie jetzt, wenn man ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen wird.
Aber auch nach dem 24. Jänner braucht es für ein (einigermaßen) normales Leben einen Passierschein, wie der KURIER erfuhr: Konkret will die Regierung bestimmen, dass man in Hotels, bei Sport- und Kulturveranstaltungen ein Testergebnis vorweisen muss, das nicht älter ist als 48 Stunden. Sonst kann einem der Zutritt verwehrt werden. Die Alternative sei, so wird argumentiert, dass diese Bereiche noch länger im Lockdown seien.
Für Berufsgruppen, die viel Kontakt zu anderen Menschen haben, zum Beispiel Lehrer, heißt es künftig: Entweder ein Mal in der Woche testen, oder im Job eine FFP2-Maske tragen. Für Schüler soll der Unterricht ab 18. Jänner vorerst ohne Testpflicht wieder starten. Unklar ist noch, ab welchem Alter eine Testpflicht überhaupt machbar ist.
Während die Regierung vom „Freitesten“ spricht, sieht die Opposition einen „Testzwang durch die Hintertür“. Von da sei der Weg zu einem „Impfzwang“ kein weiter mehr. Aber ginge das rechtlich überhaupt?
Ja, sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer im KURIER-Gespräch. Eine Impfung vorzuschreiben, sei prinzipiell verfassungskonform – „das heißt aber nicht, dass es gescheit ist“. Mayer warnt, dass bei Reizwörtern wie „Zwang“ oder „Pflicht“ viele, die eigentlich positiv oder neutral eingestellt sind, ins Lager der Impfgegner flüchten würden. „Generell ist das nur denkbar, wenn der Staat mit Experten begründen kann, dass man der Epidemie anders nicht Herr wird und es deshalb ein zwingendes öffentliches Bedürfnis ist.“ Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Privatleben darf beim Einzelnen eingeschränkt werden, wenn es um das Allgemeinwohl geht – das kennen wir ja schon von den derzeitigen Corona-Regeln.
Auch die neue Teststrategie sei verfassungskonform, sagt Mayer. Dass für Nicht-Getestete strengere Regeln gelten als für negativ Getestete, sei keine Diskriminierung, „weil es sachlich begründet ist. Ein Nicht-Getesteter stellt potenziell eine größere Gefahr dar als ein negativ Getesteter.“
Das sagt auch Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk: „Jedes Belohnungssystem beinhaltet die Option eines Nachteils. Ich halte diese Lösung für vertretbar, wenn es dazu beiträgt, durch Testen die Infizierten herauszufiltern und damit das Gesundheitssystem zu schützen.“
Sein Kollege Mayer sieht aber noch eine Hürde: Im Epidemiegesetz steht, dass die Testungen „freiwillig“ sein müssen. Da stelle sich die Frage: „Wie oft kann ich jemanden anstupsen und ihm Vor- oder Nachteile in Aussicht stellen, bevor aus Freiwilligkeit de facto ein Zwang wird?“ Aus seiner Sicht seien derzeit nur „milde“ Maßnahmen wie das Vorschreiben einer FFP2-Maske drinnen, für alles weitere brauche es ein Gesetz.
Neues Gesetz zu Testungen
Tatsächlich plant die Regierung ein eigenes Gesetz für die neuen Testregeln. Es soll schon am Montag bei der Sondersitzung des Nationalrats beschlossen werden, wie der KURIER erfuhr.
Justizministerin Alma Zadić, die demnächst in Babypause geht, gab sich am Samstag im Ö1-Mittagsjournal zuversichtlich, dass das Freitesten eine solide rechtliche Basis bekommt.
Beim Thema Impfpflicht ist die Grüne allerdings vorsichtig: Eine solche stehe nicht zur Debatte, sagte sie. Jetzt müsse erst einmal die Impfung zugelassen werden, dann „werden wir schauen, wie sich die Dinge entwickeln“. Ob eine Impfpflicht dann der „logische nächste Schritt“ wäre? „Ich werde mich hüten, von logischen Schritten zu sprechen“, so ihre Replik. Ein Impfplan bestehe, und daran werde sich nichts ändern.
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