Neue Regeln: Alle Details zum Freitesten, Reisebeschränkungen bis 18. Jänner verlängert
Lockdown soft, hart, soft und wieder hart.
Und dann? Ab Jänner sind unterschiedliche Phasen der Öffnung geplant.
Schön langsam verliert man den Überblick, was wann gilt. Vorbehaltlich dessen, dass in neuen Verordnungen und Gesetzen, die in der kommenden Woche vorgelegt werden, noch Änderungen enthalten sind, ein Überblick über die Maßnahmen bis Ende Jänner und die Details zum neuen Freitesten.
Bis 23. Dezember bleiben Schulen geöffnet, der Handel bis 24. zu Mittag. Es gelten Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr in der Früh. Da darf man das Haus nur zweckgerichtet verlassen – für die Arbeit, um jemandem zu helfen, um sich die Beine zu vertreten. Für private Treffen gilt: Man darf nur einen fremden Haushalt treffen, und daran dürfen nicht mehr als sechs Erwachsene plus sechs Kinder beteiligt sein.
Am 24. und 25. Dezember gelten gelockerte Regeln für die Weihnachtsfeiern. Es dürfen bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten zusammenkommen. Bei den zehn Personen sind Kinder schon mitgezählt.
Ab 24. Dezember dürfen Liftbetriebe und Eislaufplätze aufsperren, das liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Tirol und Salzburg wollen jedenfalls aufsperren. Der Bund hat das Tragen von FFP2-Masken in Gondeln vorgeschrieben.
Ab dem 26. Dezember tritt ein harter Lockdown in Kraft. Er beinhaltet die Sechs-Personen-und-zwei-Haushalte-Regel für private Treffen. Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr wie im letzten harten Lockdown.
Alle Geschäfte sind geschlossen bis auf Lebensmittel und Apotheken.
Die Behörden werden, anders als im ersten Lockdown im April, geöffnet sein, damit kein allzu großer Rückstau, zum Beispiel bei Bauverhandlungen, entsteht.
Restaurants und Hotels bleiben geschlossen, ebenso der Kultur- und Sportbetrieb sowie körpernahe Dienstleister mit Ausnahme der medizinischen Versorgung.
Am 7. Jänner nehmen die Schulen den Unterricht wieder auf, aber im Homeschooling. Die Ferien gehen somit wie geplant am 7. Jänner zu Ende. Das Distance Learning bleibt bis 15. Jänner aufrecht.
Am 15., 16.,17. Jänner finden österreichweit Massentestungen statt. Die Regierung ruft dringend zur Teilnahme auf.
Lockdown I
Die Regierung verhängte ab 16. März einen Lockdown inklusive Ausgangsbeschränkungen und Sperren, der in Summe fast neun Wochen andauerte. Bis zum Sommer gab es schrittweise Lockerungen. Die Maskenpflicht im Handel
blieb allerdings bestehen. In der Gastronomie wurde eine Registrierungspflicht eingeführt
Lockdown II
Nach dem Sommer stiegen die Zahlen wieder an. Ein „Lockdown light“ ab 3. November brachte kaum Entspannung, deshalb verkündete Türkis-Grün einen zweiten, harten Lockdown ab 17. November. Dieser traf Schulen und Handel besonders hart. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten jetzt den ganzen Tag
Lockdown III
Aus Sorge, dass nach Weihnachten die Zahlen wieder steigen, verkündete die Regierung am Freitag den nächsten harten Lockdown: Der Handel, der am 7. Dezember aufgesperrt hatte, muss nach Weihnachten bis 18. 1. wieder zusperren. Die Schulen starten am 7. 1. (bis 15. 1.) mit Distance Learning. Nach Ende des Lockdowns sollen Massentests die Zahlen unten halten
Kein Goodie fürs Testen
Ein ursprünglicher Plan, die Leute mit Gutscheinen von 50 Euro pro Person zum Testen zu locken, wurde verworfen. Laut der jüngsten Wendung wird es keine Goodies für das Testen geben, zumindest nicht in der Form von Geschenken. Hingegen will die Regierung ein neues Anreizsystem ausprobieren, indem man sich aus dem Lockdown freitesten kann.
Ab dem 18. Jänner soll alles öffnen dürfen: Die Schulen gehen in Präsenzunterricht, Handel, Friseure, Restaurants und Hotels sowie weitgehend auch die Kultur und der Sport dürfen aufsperren. Nutzen darf dieses Angebot aber nur, wer ein negatives Testergebnis aus dem vorherigen Massentest vorweisen kann. Alle anderen Personen müssen in dem Status von vor dem 18. Jänner verbleiben, also im persönlichen Lockdown.
Ab 24. Jänner gilt, dass man Kultur- und Sportevents besuchen und in Hotels einchecken darf, wenn man ein Testergebnis nicht älter als 48 Stunden vorweisen kann. Die geltenden Reisebeschränkungen - zehn Tage Quarantänepflicht oder Freitesten ab dem fünften Tag - werden bis 18. Jänner verlängert.
Kurz: "Ich lasse mich auch testen"
Kanzler Sebastian Kurz appelliert, sich vor dem Feiern mit Verwandten freiwillig testen zu lassen. Insbesondere für ältere Personen könne eine Ansteckung tödlich sein. Kurz: „Ich persönlich werde mich vor dem Weihnachtsfest auch testen lassen.“
Kommentare