Die Servicepauschale sei „mittlerweile“ in neuen Tarifen eingepreist, sagt A1-Vizechef Thomas Arnoldner. Konkret ist damit seit Mittwoch gemeint, wie es auf Nachfrage heißt. Bestehende Kunden bezahlen sie aber auch weiterhin, es sei denn, sie wechseln auf einen neuen Tarif.
Kunden „nicht happy“
Umfragen hätten gezeigt, dass viele Kunden mit der Abgabe „nicht happy“ seien, sagt Magenta-Chef Rodrigo Diehl. Das Weihnachtsgeschäft, das bereits mit Tarifen ohne die Pauschale bestritten wurde, habe gezeigt, dass sie zwar bereit seien für die Leistungen zu bezahlen: „Sie wollen sie aber als Teil des monatlichen Tarifs.“
Beim Gros der neuen Tarife der Österreich-Tochter der Deutschen Telekom zahlen Kunden jetzt 2 bis 3 Euro mehr, bekommen dafür aber auch Aufschläge bei der Bandbreite oder beim Datenvolumen. Bestandskunden bietet man an, ebenfalls auf die neuen Tarife zu wechseln. Bis Ende des Jahres hofft man laut Insidern, die Hälfte der Kunden umgestellt zu haben.
Bei Drei geht man einen anderen Weg. Bereits seit geraumer Zeit hat man mit dem Mobilfunkabo up3 einen Tarif ohne Servicepauschale im Angebot. Vergangene Woche wurde ein neues Portfolio an Mobilfunk- und Internet-Tarifen präsentiert. Dabei werden Serviceleistungen nur noch anlassbezogen verrechnet. Der Tausch der SIM-Karte bei Verlust oder Beschädigung schlägt etwa mit 10 Euro zu Buche, das Sperren oder Entsperren bei Verlust oder Diebstahl wird auf Kundenwunsch für 5 Euro durchgeführt.
Gültig ist das aber nur für neue Tarife. Bestandskunden könnten „im Rahmen ihre Tarifwechsellogik“ in neue Tarife wechseln, heißt es. Wer also keine Vertragsbindung mehr hat, kann dies sofort tun. Hat man erst vor Kurzem ein Vertrag samt Handy mit einer 24-monatigen Bindefrist abgeschlossen, muss man Abgabe für den Rest des Vertragszeitraumes weiterhin einmal jährlich bezahlen.
Vor Gericht
Die Arbeiterkammer (AK) hatte Mitte Jänner eine Verbandsklage gegen jeden der drei großen Betreiber wegen der Servicepauschale eingebracht. Der Abgabe stehe keine entsprechende Gegenleistung gegenüber, hieß es damals seitens der Konsumentenschützer. Erwirkt werden soll auch eine Verpflichtung für die Mobilfunker, unzulässig eingezahlte Beträge ohne weitere Aufforderung zurückzuzahlen. Gekippt wurde eine solche Servicepauschale vom Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eineinhalb Jahre zuvor für Fitnesscenter.
Arnolder verteidigte bei einem Journalistengespräch die Gebühr. Darin seien sehr wohl Leistungen enthalten, sagt er. Die Pauschale sei von der Regulierungsbehörde RTR genehmigt worden, zeigt sich Magenta-Chef Diehl über die Klage verwundert. Es gehe in dem Fall auch um Rechtssicherheit.
Bezüglich der Klage der AK sieht sich A1-Chef Arnoldner in einer starken rechtlichen Position. „Hier werden Begrifflichkeiten durcheinandergebracht“, sagt er. Es werde versucht, die erfolgreiche Klage gegen einen Fitnesscenterbetreiber auf andere Branchen umzulegen. A1 habe der AK mehrere Angebote gemacht, um Prozessrisiken zu vermeiden und dafür auch Rückstellungen gebildet. Die Rede ist von einem einstelligen Millionenbetrag.
Wird die Abgabe vor Gericht gekippt, dürfte das aber nicht reichen. Je nach Verjährungsfrist könnten auf die Mobilfunker Rückzahlungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro zukommen. Allein bei A1 hat sie nach Angaben Arnoldners einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr eingebracht.
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