OGH-Urteil: Zusatzgebühren von Fitnessstudio sind nicht rechtens

OGH-Urteil: Zusatzgebühren von Fitnessstudio sind nicht rechtens
Die Arbeiterkammer (AK) hatte geklagt. Fitnesstudio-Kette hatte unter anderem eine Servicepauschale und eine Chipgebühr verrechnet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mehrere Zusatzgebühren der Fitnesscenterkette "Clever fit" für nicht rechtens erklärt. Das meldet die Arbeiterkammer (AK), die gegen zahlreiche Klauseln von mehreren Fitnessstudios geklagt hat und im Fall von "Clever fit" nun recht bekommen hat. Neben dem Mitgliedsbeitrag mussten Kundinnen und Kunden dort zusätzlich eine Verwaltungs- und eine Servicepauschale sowie eine Chipgebühr bezahlen. Dazu kam im September eine Energiekostenpauschale.

Die AK fordert vom Fitnessstudiobetreiber nun die Rückerstattung aller bereits erfolgten Zahlungen. Der Aufwand für die Vertragsbegründung würde laut OGH nicht über das übliche Maß hinaus gehen, weshalb die Verwaltungsgebühr rechtswidrig sei. Die Chipgebühr sei nicht rechtens, weil der Zutritt zu den Fitnessstudios zu den Vertragspflichten des Betreibers gehöre. Die Servicepauschale sei nur dann rechtens, wenn die Kunden tatsächlich Zusatzleistungen wie zum Beispiel Trainerstunden erhalten. Auch die Energiekostenpauschale wurde vom Gericht aufgehoben.

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