Bund fördert Tourismus mit 24,5 Millionen Euro

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Fokus auf Nachhaltigkeit und zusätzlicher Haftungsrahmen von 270 Millionen Euro. Hunderte Betriebe sollen so unterstützt werden.

Auch üppige Förderungen für Wirtschaft und Bevölkerung gelten als ein Treiber der Inflation. Schon in den Pandemiejahren wurden in Österreich umfangreich Mittel zur Verfügung gestellt. Für 2022 waren etwa die öffentlichen Gelder für den Tourismus coronabedingt um 10 Millionen auf 24,5 Mio. Euro kräftig aufgestockt worden. Auch wenn jetzt die Pandemie kaum noch zu spüren und der Tourismus im Land fast wieder auf Vorkrisenniveau ist, hat das Wirtschaftsministerium die Förderhöhe für heuer gleich belassen.

„Unser Ziel ist es, Österreich mit zu einer der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt zu machen. Durch treffsichere Investitionsanreize wird die gewerbliche Tourismusförderung wesentlich dazu beitragen, Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen“, sagt Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

Bund fördert Tourismus mit 24,5 Millionen Euro

Susanne Kraus-Winkler

Neben den direkten Förderungen gibt es noch einen Haftungsrahmen in Höhe von 270 Millionen Euro. Das Portfolio der gewerblichen Tourismusförderung umfasst Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen. Die Förderungsschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben. Mit diesen Mitteln können pro Jahr ein Investitionsvolumen von mehr als einer halben Milliarden Euro und Projekte von mehreren Hundert Betrieben unterstützt werden.

Neuausrichtung

Die Förderrichtlinien wurden in den vergangenen Monaten überarbeitet. Dieser Prozess wurde Ende März abgeschlossen. Ab sofort wird ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz gelegt.

Der starke Fokus auf Nachhaltigkeit zeigt sich laut Kraus-Winkler insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der zukünftig als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird und in Kombination mit dem geförderten Kredit beantragt werden kann. Der Nachhaltigkeitsbonus beträgt bis zu 7 Prozent des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition.

Förderungsfähig sind demnach etwa Investitionen zur Umwelt- und Ressourcenschonung (z.B. thermische Sanierungen, Umstieg des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger, Bodenentsiegelungsmaßnahmen), in attraktive Unterkünfte oder Kinderbetreuungseinrichtungen für Beschäftigte, in Maßnahmen zur Aktivierung von Leerstand oder in Digitalisierung (z.B. Verbesserung der IT- und Cybersecurity, digitale Transformation von Verkaufs- und Vertriebsprozessen). Auch Betriebsübergaben werden laut Richtlinien durch die Verbreiterung bewährter Förderungsinstrumente zusätzlich unterstützt. Förderanträge können seit 3. April unter www.oeht.at eingereicht werden.

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