Bittere Pleite einer Holzbaufirma für Einfamilienhäuser

Dachkonstruktion aus Holz
Die Überprüfungen von abgeschlossenen Bauvorhaben haben "die schlimmsten Befürchtungen in Sachen Baumängel wahr werden lassen". Die einzelnen Schäden betragen bis zu 100. 000 Euro.

Das ist der Albtraum eines jeden Häuslbauers. Es treten beim Haus erhebliche Mängel auf, aber die verantwortliche Baufirma muss Insolvenz anmelden.

Die Rede ist von der HMVH GmbH, früher Vollhaus GmbH, mit Sitz in Eberschwang, Oberösterreich. Sie wurde erst 2015 gegründet. Sie ist bzw. war im Holzbaumeistergewerbe und im Spenglergewerbe tätig. Es wurden sowohl größere Projekte, wie die Errichtung von Einfamilienhäusern, als auch Sanierungs- und Umbauarbeiten durchgeführt.

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„Die Antragstellerin sieht sich gezwungen, ihre Zahlungsunfähigkeit einzugestehen. Die Zahlungsunfä-higkeit ist ausschließlich auf die fehlende Liquidität zurückzuführen. Einerseits hat die Hausbank,alle Kreditlinien fällig gestellt, andererseits haben mehrere Kunden ihre Werklohnzahlungen (berech-tigt) nicht geleistet“, heißt es im Insolvenzantrag.

„Hauptgrund für diese fehlenden Zahlungen sind aufgetretene Mängel, die von zwei Subunternehmern der Antragstellerin verursacht wurden. Im Frühjahr 2023 hat die Antragstellerin bemerkt, dass bei zwei Neubauten von Einfamilienhäusern die von Subunternehmern eingebrachte Holzfaserdämmung, die in die Hohlräume der Holzmassivwände eingeblasen wird und für die Dämmung des Wohnhauses erforderlich ist, mangelhaft eingeblasen wurde. Die Dämmung in den hierzu vorbereiteten Kammern hat sich in einem erheblichen Ausmaß gesetzt und daher nicht ausreichend verdichtet, um den geforderten Dämmeffekt zu erwirken.“

 

Schäden zwischen 40.000 und 100.000 Euro

Und weiter heißt es: „Die Folge dieser mangelhaften Einblasarbeiten ist, dass sämtliche Kammern in den Wänden und zum Teil auch auf den Dächern zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzublasen sind. Hierbei stellt die eigentliche Mangelbehebung (Einblasarbeiten) noch den geringeren Aufwand dar, als vielmehr die Mangelbegleitschäden erheblich sind. Es ist nämlich erforderlich, dass vor dem Nachblasen die bereits fertig gestellten Fassaden abmontiert und dann wieder hergestellt werden müssen. Hierbei handelt es sich zum Teil um Holzschalungsfassaden, um Blechfassaden, aber auch um Putzfassaden. Je nach Größe des Wohnhauses und der Fassade sind pro Gebäude Mangelbehebungskosten zwischen € 40.000,00 und € 100.000,00 zu veranschlagen.“

Die Schuldnerin hat in den vergangenen Monaten versucht, von den Haftpflichtversicherungen der zwei Subunternehmer sowie von der eigenen Rechtsschutzversicherung entsprechende Deckungen zu erhalten. Doch das führte zu keinem Erfolg. Im letzteren Fall war die vereinbarte Deckungssumme überschritten.

Kreditlinie fällig gestellt

„Die geschilderte Situation führte bei der Schuldnerin in den letzten Wochen zu erheblichen Liquiditätsengpässen, da einerseits die offenen Bauvorhaben durch die geschilderten berechtigten Mängeleinwendungen nicht abgerechnet werden konnten bzw. Zahlungen verweigert wurden, andererseits fehlte es der Schuldnerin dadurch an Geldmittel, um die aufwendigen Sanierungsarbeiten im Zuge der Einblasmängel zu beheben“, heißt es weiter. „Durch die dadurch in weiterer Folge vorgenommene Fälligstellung der Kreditlinien durch die Hausbank, ist die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin eingetreten.“

Und: „Anzumerken ist noch, dass die Schuldnerin in den letzten Jahren ca. 25 Bauvorhaben abgewickelt hat, in denen das oben geschilderte Einblasverfahren angewendet wurde. Stichprobenartige Überprüfungen bei sieben abgeschlossenen Bauvorhaben „haben die schlimmsten Befürchtungen wahr werden lassen, dass auch bei diesen Projekten das Einblasverfahren mangelhaft angewendet wurde.“ Es kommt noch schlimmer: „Es ist daher davon auszugehen, dass auch bei den übrigen Bauvorhaben, die bisher noch nicht kontrolliert wurden, dieselben Mängel vorherrschen. Die einzige Möglichkeit, die vorhandenen Mängel zu beheben ist, wie bereits geschildert, der Abbau der Fassade, das Nachblassen der einzelnen Kammern in den Holzriegelwänden und die Neuanbringung der Fassade. Möglicherweise können bei einer Holzschalungsfassade die einzelnen Bretter wieder verwendet werden, bei einer Putzfassade ist der Fassadenputz wieder vollständig neu aufzubringen. Davon hängt im Wesentlichen die Höhe der Mangelbegleitschäden ab.“

Schließung des Unternehmens

Die Verbindlichkeiten werden laut Creditreform mit 690.000 Euro beziffert, dann entfallen 338.500 Euro auf Banken. Das Vermögen besteht aus einem Bankguthaben in Höhe von 6.000 Euro und 58.000 Euro aus offenen Forderungen aus fertiggestellten Aufträgen.

„Die Antragstellerin beabsichtigt die Schließung des Unternehmens. Aufgrund der obigen Schilderungen betreffend der vorherrschenden Mängel ist die Schuldnerin nicht mehr in der Lage, ihren Betrieb fortzuführen, zumal sie die Mangelbehebungsarbeiten nicht durchführen kann und auch die zukünftigen Ansprüche aus den abgeschlossenen, aber noch nicht überprüften Bauvorhaben nicht abschätzbar sind“, heißt es weiter.

Das sagt einer der Subunternehmer

Indes sagt einer der beiden Subunternehmer zum KURIER, dass er nur in zwei Fällen tätig war. „Bei einem Bauprojekt haben wir und die Versicherung bereits gezahlt“, sagt der Subunternehmer. „Wir sind bestrebt, dass das  im Sinne der Endkunden erledigt wird.“ Er wisse aber nicht, warum sich das Dämmmaterial gesetzt hat, weil er nicht bei der Bauteil-Öffnung dabei war.  

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