Baukartell: 27,15 Millionen Euro Geldbuße gegen Swietelsky

Baukartell: 27,15 Millionen Euro Geldbuße gegen Swietelsky
Bereits im Sommer 2017 war Swietelsky zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hat umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert.

Nach den Baukonzernen Strabag, Porr und Habau hat die Bundeswettbewerbsbehörde in der Causa Baukartell nun auch die Swietelsky AG belangt.

"Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte am 27. Oktober 2022 einen Antrag auf Verhängung einer geminderten Geldbuße in Höhe von EUR 27,15 Mio. gegen Swietelsky AG sowie die Tochtergesellschaften C. Peters Baugesellschaft m.b.H. und die Kontinentale Baugesellschaft m.b.H. (gemeinsam Swietelsky“) beim Kartellgericht eingebracht", heißt es in einer BWB-Aussendung. "Das Kartellgericht verhängte über Swietelsky wegen einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot in Form von kartellrechtswidrigen Preisabsprachen, Marktaufteilungen sowie Informationensaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus in weiten Teilen Österreichs im Zeitraum von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 eine Geldbuße in in Höhe EUR 27,15 Millionen Euro.

Umfassendes Geständnis

Bereits im Sommer 2017 sei Swietelsky zeitnah nach den ersten Ermittlungshandlungen an die BWB herangetreten und hatte in der Folge als zweites österreichisches Bauunternehmen kontinuierlich und umfassend im Rahmen des Kronzeugenprogrammes kooperiert, heißt es weiter. Zugleich legte Swietelsky ein umfassendes Geständnis ab, in dem es die Sachverhaltsdarstellung der BWB sowie die Höhe der Geldbuße akzeptierte und die rechtliche Beurteilung der BWB unbestritten zur Kenntnis nahm.

"Die BWB kann grundsätzlich davon Abstand nehmen, die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen, wenn das Unternehmen als erstes der am Kartell beteiligten Mitbewerber an die BWB herantritt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt", heißt es weiter. "Für jedes weitere Unternehmen, das nachgereiht an die BWB mit dem Ziel der Erlangung des Kornzeugenstatus herantritt, kann eine geminderte Geldbuße beantragt werden, wenn Informationen und Beweismittel bereitgestellt werden, die im Vergleich zu jenen bereits im Besitz der BWB befindlichen Beweismittel einen erheblichen Mehrwert aufweisen. Da diese Voraussetzung bei Swietelsky vorlag, war ihr der entsprechende Kornzeugenstatus zuzuerkennen."

Das Baukartell

Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau), wobei insbesondere der Bereich Straßenbau betroffen ist.

"Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind insbesondere zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben. Gegen eine Vielzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen", heißt es weiter. "Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften."

Laut BWB wurde "zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten. Derartige Deckangebote wurden dabei sowohl im Rahmen von Gesprächsrunden unter den Mitbewerbern als auch in Form bilateraler Kontakte abgestimmt".

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