Baukartell: BWB stellt Geldbußenantrag gegen Pittel + Brausewetter

Der Bauboom treibt die Preise in die Höhe
Die Firma Kostmann stellte bereits im Frühjahr 2017 einen Kronzeugenantrag und kooperierte umfassend mit der BWB, sodass das Bußgeld vollständig erlassen wird.

Das Baukartell-Verfahren gegen die bekanntesten österreichischen Bauunternehmen sprengt alle Grenzen. Bisher hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hohe Geldbußen gegen die Strabag, die Porr, die Habau und Swietelsky beantragt bzw. vom Gericht verhängen lassen. Am 21. Februar 2023 hat sie nun einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen das Unternehmen Pittel + Brausewetter in Höhe von 4,81 Millionen Euro bei Kartellgericht gestellt.

"Der Kartellverstoß betrifft kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, vorwiegend Straßenbau, in Österreich", heißt es in einer BWB-Aussendung. "Die BWB übermittelte Pittel + Brausewetter im September letzten Jahres eine Mitteilung der Beschwerdepunkte. Pittel + Brausewetter hat den von der BWB ermittelten Sachverhalt nunmehr anerkannt. Das Unternehmen zeigte sich an einer raschen Verfahrensbeendigung interessiert und gab ein umfassendes Anerkenntnis für das Verfahren vor dem Kartellgericht ab. Die BWB hat daher ‒ unter Einbindung des Bundeskartellanwalts ‒ eine geminderte Geldbuße in Höhe von 4,81 Millionen Euro beantragt. das Unternehmen hat die Höhe als verhältnismäßig anerkannt. Die BWB hat auch die Einrichtung eines umfassenden Compliance-Systems bei der Bemessung der Geldbuße mitberücksichtigt."

Kostmann erhielt vollen Kronzeugenstatus

Gegen das Unternehmen Kostmann GesmbH wurde ein Antrag auf Feststellung einer Zuwiderhandlung an das Kartellgericht gestellt. Kostmann stellte bereits im Frühjahr 2017 einen Kronzeugenantrag und kooperierte in der Folge kontinuierlich und umfassend mit der BWB, sodass das Bußgeld vollständig erlassen wird, so die BWB.

Und weiter heißt es: "Kostmann hat als erstes Unternehmen Informationen und Beweismittel vorgelegt, die es der BWB ermöglichten, ihre Untersuchungen maßgeblich auszuweiten. Die BWB kann davon Abstand nehmen die Verhängung einer Geldbuße zu beantragen, wenn das Unternehmen die Kriterien der Kronzeugenregelung erfüllt. Aus diesem Grund wurde von der Verhängung einer Geldbuße gegen Kostmann abgesehen und lediglich die Feststellung der Teilnahme am Kartell durch das Kartellgericht beantragt. Kostmann hat im Rahmen der Kooperation mit der BWB  ein Anerkenntnis abgegeben und die Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärt. Kostmann hat zudem ein zertifiziertes Compliance-System eingeführt und weitere Maßnahmen gesetzt, um zukünftige Zuwiderhandlungen gegen das Kartellverbot hintanzuhalten." nachsatz: "Die Zuwiderhandlung betrifft kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau, insbesondere schwerpunktmäßig im Straßenbau in Österreich."

 „Das Kronzeugenprogramm im Kartellrecht funktioniert gut, auch im Bereich der Vergabeabsprachen. Kronzeugen helfen uns geheime Absprachen von innen heraus aufzudecken. Mit Stand heute hat die BWB seit 2006 rund 120 Kronzeugenanträge erhalten“, so die interimistische Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.

Hintergrund

Im Frühjahr 2017 hat die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen zu Absprachen in der Bauwirtschaft gemeinsam mit der WKStA Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. Das aufgedeckte Kartell betrifft den Wirtschaftszweig der Bauwirtschaft bzw das Baugewerbe, wobei nahezu sämtliche Sparten im Bereich Hoch- und Tiefbau, insbesondere schwerpunktmäßig der Bereich Straßenbau, umfasst waren, heißt es weiter.

"Die Zuwiderhandlung betrifft das gesamte österreichische Bundesgebiet, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß je nach beteiligtem Unternehmen. Betroffen sind insbesondere zahlreiche öffentliche aber auch private Auftraggeber. Es handelt sich um eine große Anzahl an Bauvorhaben, gegen eine Vielzahl der mutmaßlich beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen der BWB noch. Teilweise wurden die Verfahren auch bereits rechtskräftig abgeschlossen", so die BWB. "Im Rahmen der Zuwiderhandlung wurden zwischen den beteiligten Unternehmen Absprachen getroffen, um sich gegenseitig zur Erteilung von Aufträgen zu verhelfen und so unter anderem Marktanteile zu sichern und eine entsprechende Kapazitätsauslastung zu erhalten. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, kam es zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen, den Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben, sowie vereinzelt zur Bildung kartellrechtswidriger Arbeits- und Bietergemeinschaften."

Unter anderem wurde zwischen den beteiligten Unternehmen etwa der Ausschreibungsgewinner, der abzugebende Preis und die Abgabe von „Deckangeboten“ vereinbart bzw. festgelegt, dass bestimmte Mitbewerber überhaupt kein Angebot legen sollten. Derartige Deckangebote wurden dabei sowohl im Rahmen von Gesprächsrunden unter den Mitbewerbern als auch in Form bilateraler Kontakte abgestimmt.

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