Weiterer Bußgeldantrag in Causa Baukartell
In den Ermittlungen zu einem Baukartell hat die Wettbewerbsbehörde BWB einen weiteren Bußgeldantrag gestellt. Dieser richte sich gegen sieben Gesellschaften eines österreichischen Baukonzerns, teilte die BWB am Donnerstag mit. Über die Strafhöhe soll das Kartellgericht entscheiden.
Dem Vernehmen nach handelt es sich um ein börsenotiertes Unternehmen. Die Strabag verneinte auf APA-Anfrage, dass der Antrag sie betrifft. Die Porr wollte gegenüber der APA keine Kommentar abgeben.
Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.
Kartell über 15 Jahre
Das mutmaßliche Kartell bestand laut BWB zumindest von 2002 bis 2017. Mehr als 40 Bauunternehmen stehen im Verdacht, daran beteiligt gewesen zu sein. Es geht um mehrere tausend Ausschreibungen. Die einzelnen Auftragssummen lagen großteils zwischen 50.000 Euro und 60 Mio. Euro.
Wie die BWB weiter mitteilte, würde es sich bei den Unternehmen, gegen die sich der weitere Bußgeldantrag richtet, nicht um kooperierende Kronzeugen handeln. Einen ersten Bußgeldantrag gegen einen anderen heimischen Baukonzern hatte die BWB im November 2020 gestellt. Weitere Strafanträge dürfen folgen: "Gegen die weiteren beteiligten Unternehmen laufen die Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen auf Geldbußen führen werden", so die BWB. Ermittelt wird seit 2017.
Die BWB wirft den Kartellmitgliedern vor, den Wettbewerb im Bausektor ausgehebelt zu haben, um sich gegenseitig zu Aufträgen zu verhelfen und um Marktanteile und Margen zu sichern oder zu erhöhen. Demnach sollen die Firmen über rund 15 Jahre Preise festgesetzt, Kunden und Märkte aufgeteilt und wettbewerbssensible Informationen ausgetauscht haben. Die Absprachen sollen sowohl zwischen zwei Bauunternehmen als auch in größeren Gesprächsrunden erfolgt sein. Die Kartellmitglieder sollen sich regelmäßig getroffen haben und seien auch per E-Mail und Telefon in Kontakt gestanden.
Im Tiefbau sind laut BWB unter anderem der Bau von Autobahnen, Schnellstraßen, Brücken, Kanalarbeiten und Gleisbauten betroffen. Im Hochbau sollen die Absprachen private Büro- und Wohngebäude, öffentliche Schule und Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen, Tankstellen und Kraftwerke betroffen haben.
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