Preisabsprachen am Bau: Wettbewerbsbehörde beantragt Geldbußen
Rund 60 Bauunternehmen sollen jahrelang Aufträge und Preise im Hoch- und Tiefbau abgesprochen haben, im Frühjahr 2017 kam es zu tagelangen Hausdurchsuchungen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Bundeswettbewerbsbehörde. Jetzt liegt ein erstes Ergebnis vor.
"Die BWB hat am 29. Oktober 2020 gegen vier Unternehmen (eine Muttergesellschaft und drei Tochtergesellschaften) einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße beim Kartellgericht gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmen Vereinbarungen getroffen haben sowie ihre Verhaltensweisen im Wettbewerb bei Ausschreibungen von Hoch- und Tiefbauprojekten abgestimmt haben", heißt es in einer Aussendung der BWB.
Die mutmaßlichen Zuwiderhandlungen sollen etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Austausch von wettbewerbssensiblen Informationen sowie die Bildung von kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften umfassen. Die Absprachen betreffen einen Zeitraum von zumindest 2002 bis 2017. Die Zuwiderhandlungen betreffen eine hohe Zahl an Ausschreibungen mit Auftragsvolumen von 50.000 bis zu 60 Millionen Euro.
Der betroffene Wirtschaftszweig umfasst Planungs- und Ausführungsleistungen an Bauwerken im Hoch- und Tiefbau.
"Öffentliche Auftraggeber wie bspw. Bund, Länder und Gemeinden vergeben im Rahmen von Ausschreibungen, welche dem Vergaberecht unterliegen, Aufträge an Bauunternehmen. Diese Bauaufträge werden von den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen mitfinanziert. Kartellabsprachen führen generell zu Ausschaltung bzw. Minimierung des Wettbewerbs", heißt es weiter. "Dadurch besteht die Gefahr, dass Auftraggeber höhere Preise für Aufträge bezahlen müssen. Die erhöhten Ausgaben führten zu höheren Staatsausgaben. Dies wiederrum belastet den Steuerzahler und Steuerzahlerin."
Die BWB unter ihrem Chef Theodor Thanner führte im Frühjahr 2017 mehrere Hausdurchsuchungen in der Baubranche durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden Papierunterlagen sowie IT Daten im großen Umfang sichergestellt. Gegen weitere Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen an das Kartellgericht führen werden.
Nach dem Kartellgesetz sind Handlungsweisen verboten, die den Wettbewerb behindern oder verfälschen. Dazu zählen etwa Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw. Gebieten. Bei einem festgestellten Verstoß kann das Kartellgericht auf Antrag der BWB Geldbußen bis zu 10 Prozent des des Gesamtumsatzes vom vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen.
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