Auto im Hochwasser überschwemmt: Was man jetzt tun sollte
Die jüngsten Hochwasser in Österreich haben mitunter ganze Straßenzüge und Parkplätze unter Wasser gesetzt, zahlreiche Keller und Garagen geflutet. Dabei wurden unzählige Fahrzeuge schwer beschädigt.
Welche Schäden an einem Fahrzeug nach einem Hochwasser auftreten können, hängt freilich davon ab, wie tief und wie lange das Auto im bzw. unter Wasser stand. Worauf Sie achten sollten.
Je nach Wassertiefe: Welche Schäden an Ihrem Auto möglich sind
- Steht das Fahrzeug nicht tiefer als bis ungefähr zur Mitte der Räder im Wasser, ist in der Regel nicht mit gröberen Problemen zu rechnen. Sowohl die elektrischen Installationen als auch sämtliche bewegliche Teile sind damit über der Wasserlinie. Allerdings sollten sicherheitshalber Trag- und Spurstangengelenke überprüft werden, rät der Automobilclub ÖAMTC.
Wenn der Wasserpegel über der Radmitte liegt, dann sind bereits Radlager und Antriebswellen betroffen. Ist das Fahrzeug diesen Bedingungen über mehrere Stunden oder gar Tage ausgesetzt ist, kann Wasser und mitunter auch Sand in die Lager und Gelenke eindringen. "Dort bleibt es leider auch nach Absinken des Wasserspiegels", erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Auch der Auspuff ist dann meist unter Wasser, es kann zu Rostschäden kommen. Schäden an Fahrwerk, Bremsen oder Auspuff können sich erst Monate nach dem Unglück zeigen. Eine Überprüfung des Bremssystems durch einen Fachmann ist also dringend anzuraten.
Überflutete Fahrzeuge nicht anstarten
- Wenn der Wasserspiegel bis über die Türunterkante reicht, rinnt bereits Wasser in den Innenraum und in die Hohlräume der Karosserie. Dabei können tiefer liegende Teile der Elektrik Schaden nehmen. Ein Werkstattaufenthalt ist in diesem Fall laut ÖAMTC "unausweichlich".
Ist das Kfz bis zur Motorhaube im Wasser, dringt Wasser in den Ansaugtrakt des Motors und über den Auspuff bis zu den Auslassventilen. In diesem Fall sollte ein Auto auf jeden Fall abgeschleppt werden. Keinesfalls sollte man versuchen, den Motor anzulassen. Wer ein überflutetes Fahrzeug selbst startet, riskiert einen Motorschaden. "Wenn sich Wasser im Zylinder befindet, kann bei einem Startversuch der sogenannte "Wasserschlag" auftreten, ein Motorschaden kann die Folge sein“, erklärt Kerbl.
Man sollte auch nach Absinken des Wasserstandes nicht versuchen, den Motor zu starten, sofern der Starter überhaupt noch funktioniert. Fahrzeuge, die mehrere Stunden derart tief im Wasser waren, müssen in einer Fachwerkstatt trockengelegt werden. Bei Fahrzeugen älteren Datums kommen die Reparaturkosten dabei häufig einem Totalschaden gleich.
- Generell rät der ÖAMTC allen Betroffenen in den Hochwasser-Gebieten, ihr Fahrzeug im Zweifelsfall lieber nicht selbst in Betrieb zu nehmen, sondern eine Pannenhilfe anzurufen.
Was zahlt die Versicherung?
Wer nach dem Hochwasser Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, sollte diese umgehend mit Fotos dokumentieren und der Versicherung melden, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen." Die Versicherung kann in diesem Fall nämlich die Leistung verweigern.
Hat man "nur" eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, zahlt diese Versicherung in der Regel nichts für Unwetterschäden am eigenen Auto.
Bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Naturgewalten - dazu zählen Überschwemmungen, ebenso wie Sturmböen über 60 km/h - gedeckt. Diese Versicherung übernimmt dann auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt oder zum Schrottplatz. Je nach Polizze sind jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe möglich.
"Bei einem Totalschaden wird die Ersatzleistung aus der Differenz vom Zeitwert des Fahrzeuges vor dem Schadenfall und dem Restwert des Wracks berechnet", so Hoffer.
Achtung
Parkt man sein Auto an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum, kann die Versicherung die Auszahlung wegen "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" verweigern.
Auch das Parken während eines Unwetters an einer Stelle, wo sich bereits große Wassermengen am Boden angesammelt haben, könnte von der Versicherung als "grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalles" eingestuft werden. Anders ist es, wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte.
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