Szenario 1: Einreiseverbot für Australien
"Novak Djoković drohen im Falle, dass er über einen positiven Covid-Test gelogen hat, fünf Jahre Haft", schrieb das britische Tabloid Mirror am Mittwoch und berief sich dabei auf das australische Strafrecht. Demnach sei die Weitergabe irreführender Informationen an das Gericht eine Straftat, die mit fünf Jahren Gefängnis bestraft wird.
"Das höre ich zum ersten Mal", sagt dem KURIER gegenüber Davor Lovrinović Kaić, ein in Sydney lebender PR-Experte, der das Geschehen um Djokovic mit regem Interesse verfolgt. "Es gibt keine Beweise dafür, dass er gelogen hat. In australischen Medien ist keine Rede davon, dass er angeblich gelogen hat. Allein die Entscheidung des Ministers, das Visum auf der Grundlage von drei möglichen Punkten zu annullieren, steht noch aus: 1. Gefahr für die menschliche Gesundheit; 2. Gefahr für mögliche Unruhen und das öffentliche Interesse", erklärt Lovrinović Kaić. Der dritte Punkt sei subjektiv, sagt er.
Klar ist für ihn folgendes: "Sollte Djoković nachgewiesen werden können, dass er gelogen hat, dann ist das Prozedere klar vorgeschrieben. Sein Visum wird annulliert und ein Einreiseverbot für drei Jahre verhängt. Hier kann ihn jedenfalls niemand einsperren, darüber hat Serbien zu entscheiden".
Szenario 2: Strafe in Serbien wegen Nicht-Einhaltung der Covid-Maßnahmen
"Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Regeln - wenn du weißt, dass du positiv bist, solltest du dich in Selbstisolation begeben", erklärte die serbische Premierministerin Ana Brnabić gegenüber BBC Serbia und fügte hinzu: "Jedoch habe ich keine Kenntnis davon, wann er die Ergebnisse bekommen bzw. wann er sie gesehen hat. Es liegt an Novak, dies zu erklären".
Die Corona-Causa erwartet den 34-jährigen Wahlmonegassen spätestens bei seinem ersten Heimatbesuch. Wann dieser ansteht, ist nun mehr denn je ungewiss. Geht es nach Igor Besermenji, einem Journalisten des überregionalen Senders N1, muss sich der Nationalheld keine allzu große Sorgen machen. "Ich würde sagen, dass es in Serbien ziemlich unklar ist, welche Sanktionen für die Verletzung bzw. Nicht-Einhaltung von Anti-Epidemie-Maßnahmen gelten und wie sie umgesetzt werden. Trotz ausdrücklichen Bitten des Krisenstabs, dies nicht zu tun, fanden zu Silvester Massenfeiern auf den Straßen Serbiens statt - mitten in einer Pandemie! Schon davor hatte die Regierungspartei Tausende von Menschen zu ihrer eigenen Feier versammelt, ohne dass es Sanktionen gab. Dafür ist Belgrad leider berüchtigt", schildert der Journalist im KURIER-Gespräch.
Schwerwiegende Folgen für Djoković schließt auch Katarina Golubović, die Vorsitzende des serbischen Anwaltsausschusses für Menschenrechte (YUCOM), aus. "In diesem Fall können wir sicherlich sein fahrlässiges und verantwortungsloses Verhalten verurteilen. Damit dieses aber als schwerste strafrechtliche Verantwortung gehandelt werden und schließlich eine Verurteilung nach sich ziehen kann, müssten mehr Bedingungen erfüllt werden", glaubt die Rechtsexpertin und erklärt die rechtliche Sachlage. "Die Frage ist, ob Djoković überhaupt zum Arzt gegangen ist und ob er mündlich oder schriftlich eine Anordnung erhalten hat, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Der gesunde Menschenverstand schreibt es zwar vor, dass die Selbstisolation auf Eigeninitiative eingeleitet wird, die Regeln aber - von denen auch die Verantwortung abhängt - sind so, dass ein Arzt oder Sanitätsinspektor die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne anordnen muss".
Im Falle einer Strafanzeige gegen Djoković würde die Staatsanwaltschaft "bei ihm selbst und den zuständigen Institutionen Daten erheben, um festzustellen, ob tatsächlich gegen die Vorschrift verstoßen wurde und dementsprechend die Strafanzeige akzeptieren bzw. ablehnen". Das Strafmaß sei aus der Sicht der Expertin eindeutig definiert. Der Straftatbestand der Nichteinhaltung von Gesundheitsvorschriften während der Epidemie zieht gemäß Artikel 248 eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor, hält sie fest. Doch: "Angesichts der aktuellen starken Ausbreitung des Virus würde die Akte Djoković wahrscheinlich sauber bleiben, man würde hier vermutlich zu alternativen Maßnahmen greifen. Das wird auf der ganzen Welt praktiziert, dass Prominente nicht für Regelverstöße bezahlen, weil dies in den Augen der Bevölkerung nicht als Strafe angesehen wird. Stattdessen verrichten sie soziale Arbeit."
Golubović weist nochmals daraufhin, dass die Bestrafungspolitik in Serbien im März 2020 geändert wurde. "Aufgrund des Verstoßes gegen Artikel 248 des Strafgesetzbuches wurden Personen, die gegen verhängte Isolationsmaßnahmen oder allgemeine Ausgehverbote verstoßen haben, eindringlich zu härtesten Strafen und sogar Haft verurteilt. Die Entscheidungen wurden Personen, die nicht einmal infiziert waren, mündlich mitgeteilt", erinnert sie.
Szenario 3: Strafe wegen möglicher Fälschung des PCR-Befundes
Unter serbischen Journalisten munkelt man, dass die Tennis-Nummer-eins das Ergebnis seines PCR-Tests gefälscht haben könnte. Im Internet kursieren zwei Fotos seines Befundes, auf dem einen ist der Serbe Covid-negativ, auf dem anderen -positiv. Welche Folgen hätte dies für Djoković?
"Was den Vorwurf der Fälschung eines Dokuments bzw. die Verwendung eines echten Dokuments mit unwahrem Inhalt angeht: Es ist quasi unmöglich, diese Tat zu beweisen", glaubt Katarina Golubović. Zu beweisen, dass er in einer bestimmten Zeitspanne gesund oder infiziert war, sei während einer Epidemie unmöglich, glaubt die Juristin. "Vor allem nicht in einem Land wie Serbien, in dem es zahlreiche Systemlücken gibt". Diese habe die Pandemie wiederholt offenbart.
Der KURIER hat auch den Rechtsanwalt der Familie Djoković, Goran Draganić, kontaktiert. Wie erwartet, erklärte er, keinerlei Kommentare zu den Medienberichten über seinen Mandanten abgeben zu wollen, solange die Ermittlungen laufen.
Kommentare