Ebenso ist vorgegeben, dass der Lizenznehmer ein gemeinnütziger Verein sein muss, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. „Der LASK ist aber kein gemeinnütziger, sondern ein kapitalistischer Verein“, sagt ein mit der Causa befasster Jurist.
Der entscheidende Punkt: Nur wer Gesellschafter in der Marketing GmbH des LASK ist, hat Stimmrechte im Verein. Pro 10 Euro Stammeinlage gibt es eine von insgesamt 150.000 Stimmen. Die „Freunde des LASK“ wählen das Präsidium des Vereins. Über die Stimmrechte im Verein kontrollieren sie die LASK GmbH, die den Profibetrieb führt (siehe Grafik).
Christian Podoschek, ein mit Fußball-Themen befasster Jurist, legt sich öffentlich fest: „Nach den Buchstaben des Gesetzes wird die 50+1-Regel eingehalten, aber ihr Zweck wird umgangen. Der Verein ist wegen dieser besonderen Konstruktion für die ’Freunde des LASK’ nur noch ein Vehikel: Allein sie sind stimmberechtigt.“
Dem Juristen kann entgegnet werden, dass er Rapid-Fan und für die Rechtshilfe Rapid tätig ist. „Natürlich könnte man mir mangelnde Objektivität vorwerfen. Aber ich habe mich mit Juristenkollegen ausgetauscht, darunter Uni-Professoren – ihre einhellige Einschätzung: Der Sinn der 50+1-Regel wird umgangen.“
Während bisher immer darauf geachtet wurde, dass Investoren nicht die Kontrolle im Verein übernehmen dürfen, hätten die „Freunde des LASK“ die Bundesliga-Bestimmungen durch die Hintertür ausgehebelt.
David Obererlacher, der Kommunikationschef des LASK, betont, „dass sich der Verein selbst gehört. Diese Struktur hat zum Ziel, dass der LASK als Kulturgut niemals verkauft werden könnte. Wenn die ’Freunde des LASK’ etwas mehrheitlich beschließen, ist das nichts anderes als der Ablauf bei anderen Vereinen. Bei manchen stimmen sehr viele Mitglieder ab, beim LASK sind es im Moment eben 14.“
Der aktuelle Höchstwert an LASK-Anteilen für einen Gesellschafter beträgt 9,5 Prozent.
Klar ist, dass nicht jedes Mitglied ein Stimmrecht in einem Verein erhalten muss. Die Austria etwa hat diese Gruppe stark eingeschränkt.
Einstieg um 5,4 Millionen
Die „Freunde des LASK“, die Ex-Präsident Reichel einst die Markenrechte am LASK um 5,4 Millionen abgekauft haben, sitzen besonders fest im Sattel. Unzufriedene Vereinsmitglieder (etwa Fan-Gruppen) könnten Gruber und seine Unterstützer gar nicht abwählen, weil sie mehrheitlich nicht stimmberechtigt sind. Stimmrechtslose Mitglieder dürfen auch nicht zur Hauptversammlung der Linzer.
Für die „Freunde des LASK“ gibt es eine Verpflichtung, Sponsoring-Summen aufzutreiben. Mittels Call-Optionen können Freunde auch wieder rausgekauft werden. „Gruber hat darauf beherrschenden Einfluss und somit den Verein juristisch in der Hand“, glaubt ein Jurist.
Die Bundesliga verweist darauf, dass sie „zu den sehr wenigen Ligen zählt, die bei der Lizenzierung Besitzverhältnisse von Klubs im traditionellen Sinn thematisiert“. So wie bei allen anderen Vereinen wurde auch das LASK-Modell stets überprüft.
Aktuell kämpft der LASK darum, die Verzögerung beim Stadionbau nicht zu groß werden zu lassen. Bis zu 30 Millionen Steuergeld sollen vom Land Oberösterreich kommen.
Während das Stadion in Linz noch länger Thema sein wird, ist laut KURIER-Recherchen entschieden, dass das LASK-Modell die Bundesliga-Zulassung auch für 2021/’22 erhalten wird.
Jurist Podoschek wundert sich: „Wenn das rechtmäßig ist, ist die 50+1-Regel in Österreich zahnlos, eigentlich eine Farce. Dann könnte bei jedem Bundesligisten ein Investor über eine Marketing GmbH die Kontrolle des Vereins übernehmen.“
Harte Zeiten für Fußball-Romantiker: Die Schwarz-Weißen nutzen den Graubereich der Lizenzbestimmungen und könnten so – gewollt oder ungewollt – den Abschied von der 50+1-Regel in Österreich einläuten.
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