Warum die "Freunde des LASK" die 50+1-Regel aushebeln können

Der starke Mann: Neben Präsident Siegmund Gruber gibt es derzeit 13 weitere LASK-„Freunde“
Der Schutz der Bundesliga vor Modellen für Investoren ist löchrig, der LASK bleibt bei der Lizenzierung auf der sicheren Seite.

Durch die „Freunde des LASK“ wurde der Linzer Traditionsverein aus der Versenkung geführt und wieder zu einer großen Nummer in Österreichs Fußball. Rund um die holprige Umsetzung der Pläne zum Stadion-Neubau hat diese einst verschworene Gruppe finanzstarker LASK-Fans Risse bekommen. Während der Streit in der Abberufung von Manfred Zauner eskalierte, gab es erstmals Einblicke in die ungewöhnlich komplexe und verschachtelte Struktur der „Freunde“ und des Vereins.

Seither beschäftigen sich mehrere Juristen mit dem LASK, seinen Gesellschaftern und der Frage, ob die von der Bundesliga vorgegebene 50+1-Regel eingehalten wird. Diese (in ähnlicher Form in Deutschland) gültige Regel besagt, dass Investoren maximal 49,9 Prozent der Anteile an einem Verein übernehmen dürfen. Lizenzverkäufe (wie einst von Pasching nach Klagenfurt) sind verboten. Aktuell läuft das Lizenzierungsverfahren für die kommende Saison.

Der Einfluss entscheidet

In den Lizenzbestimmungen (Absatz 4.4.2.5) heißt es: „Der Lizenzbewerber muss beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft haben und über die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft unmittelbar verfügen.“ Das beruft sich auf den Wartungserlass des Finanzministeriums 2017 und der folgenden Ausgliederung aller Profispielbetriebe in Kapitalgesellschaften.

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