8 Fehler, die Italien-Urlauber machen können
Italien ist laut Statistik Austria das beliebteste Auslandsreiseziel der Österreicher. Anlässlich der bevorstehenden Hauptreisezeit hat der ÖAMTC und der KURIER zusammengefasst, was Urlauber in Italien vermeiden sollten.
Mit dem Pkw in die Altstadt fahren
Licht-am-Tag missachten
"In Italien gilt die Licht-am-Tag-Pflicht für alle Fahrzeuge, die außerhalb von Ortschaften unterwegs sind – nur Moped- und Motorradfahrer müssen das Licht auch im Ortsgebiet anschalten", weiß die ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer. "Tagfahrleuchten sind zwar zulässig, doch insbesondere bei schlechter Sicht ist das Abblendlicht zu bevorzugen."
Grüne Karte daheim lassen
Eigentlich ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte innerhalb der EU nicht zwingend erforderlich. Wie aktuelle Fälle zeigen, kommt es aber immer wieder zu Kontrollen und (ungerechtfertigten) Strafen, warnt der Autofahrerclub.
Bei der Mautstation auf der falschen Spur zurückschieben
In Italien ist eine streckenabhängige Straßenbenützungsgebühr an Mautstationen zu zahlen. Hat man sich aus Versehen auf der falschen Spuren eingereiht, sollte man auf gar keinen Fall zurückschieben. Sonst droht eine hohe Geldstrafe. Im schlimmsten Fall kann der Pkw sogar beschlagnahmt werden. Der ÖAMTC rät: ruhig bleiben, Notrufknopf am Automaten drücken. Das Kontrollpersonal bewirkt die Ausgabe einer Quittung für die Weiterfahrt und der Schranken öffnet sich automatisch. Mit der Quittung ist dann eine Bezahlung an der nächsten besetzten Kassa, einer Servicestation der Autobahngesellschaft oder einer Punto-Blu-Station auf großen Raststationen möglich.
Im Auto rauchen, wenn Kinder an Bord sind
Seit dem Vorjahr gilt in Italien ein Rauchverbot im Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. Die Höhe der Strafe ist vom Alter des Kindes abhängig: 500 bis 5000 Euro, wenn Kinder unter 12 Jahren und Schwangere an Bord sind, 250 bis 2500 Euro bei Kindern im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Fälschungen kaufen
Markenpiraterie ist in Italien verboten. Wer Produkte kauft oder annimmt, bei denen eine Fälschung hinsichtlich Marke oder Muster klar ersichtlich ist, riskiert Strafen bis 10.000 Euro. Die gefälschte Ware wird darüber hinaus konfisziert.
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