5 Fehler, die Kroatien-Urlauber machen können
Kroatien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher. Damit der Urlaub erholsam wird und keine bösen Überraschungen vor Ort warten, gibt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl Tipps, die man in Kroatien beachten sollte.
Trüffel ohne Genehmigung ausführen
Kroatien ist ein Paradies für Trüffelschweine, doch Vorsicht: Wer lose und unverarbeitete Trüffel ohne Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums ausführt, riskiert eine Strafe.
Rote Kennzeichentafel auf dem Fahrrad-Heckträger
Transportiert man seine Fahrräder auf dem Heckträger, sollte man entweder ein Modell verwenden, das das Kennzeichen nicht verdeckt oder das "normale", weiße Kennzeichen umstecken. Die hierzulande übliche rote Kennzeichentafel ist in Kroatien zwar offiziell anerkannt, oft allerdings unbekannt.
An Mautstellen mit Münzen bezahlen
Jedes Jahr kommt es in den Ferienmonaten an den kroatischen Mautstationen zu Staus. "Um die Wartezeit gering zu halten, sollten Urlauber die Mautstationen nicht dazu nutzen, die übrig gebliebenen Kuna in Kleingeldform loszuwerden. Stattdessen sollte man zur Bezahlung auch Kredit- oder Bankomatkarte bereithalten, um flexibel auch auf andere Bezahlspuren ausweichen zu können.
Parkvorschriften missachten
Urlauber erhalten – oft Jahre nach ihrem Urlaub in Kroatien – Schreiben, in dem bis zu 160 Euro für eine angeblich nicht bezahlte Parkgebühr verlangt werden. Die Parkvorschriften je Gemeinde sind oft kompliziert. Der ÖAMTC rät daher dazu, sich vorab genau über die in der jeweiligen Gemeinde geltenden Parkvorschriften zu erkundigen und diese einzuhalten und gelöste Parktickets als Beweis aufzubewahren.
Mit abgelaufenem "Pickerl" fahren
Das "Pickerl" ist abgelaufen, aber noch innerhalb der österreichischen Toleranzfrist (ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit)? In Kroatien sowie in anderen Ländern kann das zu Problemen führen. "Mitglieder berichten immer wieder, dass sie wegen eines abgelaufenen Pickerls zur Zahlung einer Strafe aufgefordert wurden", berichtet Riedl. "Auf Nummer sicher geht man, wenn das Pickerl noch bis zur Rückreise gültig ist."
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