WKStA hat über Schmids Kronzeugen-Antrag entschieden - und holt sich jetzt Sanktus
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Entscheidung über den Kronzeugen-Antrag von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid getroffen.
Ein Vorhabensbericht wurde kurz vor Ostern "nach oben" geschickt, sagt ein WKStA-Sprecher am Montag auf KURIER-Anfrage.
"Nach oben" heißt: an die Oberstaatsanwaltschaft, die das Vorhaben nun prüft und in weiterer Folge an das Justizministerium weiterleitet.
Ebenfalls "nach oben" geschickt wurde laut WKStA kurz vor Ostern der Vorhabensbericht zur Casinos-Causa - quasi der "Mutter" aller Ermittlungen, die kurz nach dem Platzen der Ibiza-Affäre in Gang gesetzt wurden.
Worum ging es da?
Rückblick: Damals, im Sommer 2019, gab es eine anonyme Anzeige, die zu Hausdurchsuchungen u. a. beim damals bereits zurückgetretenen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, geführt hat.
Der Verdacht war, dass es im Hintergrund der Bestellung des blauen Bezirksrats Peter Sidlo als Finanzvorstand der Casinos Austria AG einen Deal zwischen dem Glücksspielkonzern Novomatic und der FPÖ gab.
In weiterer Folge kam es auch zu einer Hausdurchsuchung bei damaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Seine Bestellung könnte - parallel zur Bestellung Sidlos - in der türkis-blauen Koalition paktiert worden sein, so die Annahme. Bei Schmid wurden im November 2019 Handy und externer Speicher sichergestellt. Der Rest ist Geschichte.
Inhalt unbekannt
Für beide Vorhabensberichte - Schmids Kronzeugen-Antrag und die Casag-Causa - gilt: Was drinnensteht, also was die WKStA plant, wird nicht kommuniziert.
Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) prüft die Berichte, bildet sich dazu eine Meinung und leitet diese an die Sektion "Einzelstrafsachen" im Justizministerium weiter.
Dort werden die beiden Berichte noch einmal geprüft und an den Weisungsrat weitergereicht, der die Justizministerin dann bei ihrer Entscheidung berät.
Dann gibt es im Grunde drei Möglichkeiten:
1. Die OStA, die Fachleute im Ministerium und die Ministerin stimmen dem Vorhaben der WKStA zu, dann wird es genehmigt.
2. Die Ministerin kann - auf Anraten der OStA oder ihrer Fachleute - aber auch eine Weisung erteilen, dass der Fall anders erledigt wird. So könnte sie beispielsweise den Kronzeugen-Antrag ablehnen, obwohl die WKStA ursprünglich geplant hätte, ihn anzunehmen.
3. Wenn es noch Unklarheiten gibt, könnte die Ministerin auch bestimmen, dass weiterermittelt werden muss.
Fest steht nur: Bis es soweit ist, kann es dauern. Die Anklage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz war beispielsweise ein Dreivierteljahr auf Wanderschaft (siehe oben).
Beim Kronzeugen-Antrag von Schmid deuteten die Vorzeichen zuletzt darauf hin, dass die WKStA plant, ihm diesen zu gewähren. So musste der Ex-ÖBAG-Chef, der jetzt in Amsterdam lebt, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Und diese Angaben braucht die WKStA, um eine Diversion zu berechnen.
Übrigens: Der Vorhabensantrag in der Causa ISP liegt noch immer "oben". Ob im Justizministerium oder bei der OStA, ist nicht überliefert. Darin geht es um ein FPÖ-nahes Institut, das Geld von der Novomatic erhalten hat - dabei soll es sich, so der Verdacht, um verdeckte Parteispenden für die FPÖ gehandelt haben (siehe unten).
Die WKStA hat ihre Ermittlungen zur Causa ISP bereits im September 2023 abgeschlossen. Seither wird das Vorhaben geprüft.
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