Akt auf Wanderschaft: Ministerium prüft erneut Vorhaben zu Kurz

Akt auf Wanderschaft: Ministerium prüft erneut Vorhaben zu Kurz
Dem Ex-Kanzler wird Falschaussage im U-Ausschuss vorgeworfen. Was die WKStA mit ihm vorhat, ist weiter ein Geheimnis. Was steht dahinter?

Wird Ex-Kanzler Sebastian Kurz nun wegen Falschaussage angeklagt oder nicht? Unklar. Der Akt befindet sich auf Wanderschaft - und hat schon einen langen Weg hinter sich. 

Der KURIER hat die Route nachgezeichnet: 

Im Jänner hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Ermittlungen abgeschlossen und den Akt, der auch Vorwürfe gegen Kurz’ Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli und Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner enthält, zur Oberstaatsanwaltschaft (OStA) geschickt.

Bis Juni hat die zuständige Sektion im Justizministerium darüber gebrütet. 

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Der Weisungsrat hatte Anfang Juli zwar keine Einwände (der KURIER berichtete), aber noch rechtliche Fragen betreffend einer anderen beteiligten Person - vermutlich Bonelli oder Glatz-Kremsner. 

Deshalb wurde der Akt wieder zur WKStA geschickt, von dort wieder zur OStA – und ist seit dieser Woche wieder im Justizministerium.

Offen ist, ob auch der Weisungsrat noch einmal damit befasst werden muss. Das werde derzeit geprüft, heißt es auf KURIER-Anfrage.

Dann muss der Akt (streng nach Vorschrift) wieder den Rückweg antreten, bevor das Geheimnis endlich gelüftet werden kann. 

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