Ist ein "Na" ein "Nein"? Was Kurz im U-Ausschuss laut Tonband aussagte

Sebastian Kurz beim Ibiza U-Ausschuss
Dem Ex-Kanzler wird Falschaussage vorgeworfen. Ob ein "Na" wirklich ein "Nein" war, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Dem KURIER liegt ein Mitschnitt vor.

Die mögliche Anklage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sorgt weiter für Schlagzeilen. Aktuell liegt sie zur Genehmigung im Justizministerium, nachdem der Weisungsrat sich damit beschäftigt hat. Wir erinnern uns: Im Frühjahr 2021 haben die Neos Anzeige gegen Kurz wegen angeblicher Falschaussage vor dem U-Ausschuss bei der WKStA eingebracht.(In der ursprünglichen Version war zu lesen, dass auch SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer Anzeige eingebracht habe, was er aber zurückweist, Anm.) Damals war Kurz unter anderem dazu befragt worden, ob er bei der Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef involviert gewesen sei. Kurz spielte seine Rolle im Ausschuss herunter, wiewohl Whatsapp-Nachrichten zwischen Schmid und ihm nahelegen, dass er mehr wusste, als er vor den Abgeordneten unter Wahrheitspflicht zugab.

Eine Aussage wog dabei besonders schwer.

So wurde Kurz vom Neos-Abgeordneten Helmut Brandstätter gefragt, ob er mit Thomas Schmid darüber gesprochen habe, dass er ÖBAG-Chef werden könnte. Laut Protokoll antwortete Kurz: „Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn (Schmid; Anm.) das grundsätzlich interessiert“, und Schmid habe auch als „potenziell qualifizierter Kandidat“ gegolten. Um dieses "Nein" soll es im Folgenden gehen. Kurz hatte nämlich beantragt, die Formulierung aus dem Protokoll zu streichen. Nicht nur, weil er damit möglicherweise eine heikle Unwahrheit ausgesprochen haben könnte, sondern: Das "Nein" an sich sei strittig, wie aus dem Kurz-Umfeld gestreut wird.

Zu Recht? Dem KURIER liegt nun ein Ton-Mitschnitt aus der Ausschuss-Sitzung vor. Bei dem als "Nein" protokollierten "Na" gibt es laut diesem Audiodokument tatsächlich Deutungsspielraum:

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