Was im Nationalrat von Mittwoch bis Freitag beschlossen werden soll

Was im Nationalrat von Mittwoch bis Freitag beschlossen werden soll
Welche Corona-Maßnahmen adaptiert, welche Home Office-Regeln gelten und welche Volksbegehren behandelt werden.

Von Mittwoch bis Freitag arbeitet der Nationalrat 80 Tagesordnungspunkte, eine "Aktuelle" und zwei "Fragestunden" ab. Hinzu kommen könnten noch bis zu drei "Dringliche Anfragen". Neben Corona-Regeln werden eine Universitätsgesetz-Novelle und vier Volksbegehren werden behandelt. Ein kurzer Überblick.

Der Mittwoch beginnt im Hohen Haus mit einer Aktuellen Stunde. Die FPÖ beginnt diese mit der Überschrift "Maskenbetrug, Testzwang und Impfdesaster - Übernehmen Sie Verantwortung für Chaos und gebrochene Versprechen, Herr Bundeskanzler!"

Darauf folgen Themenkomplexe wie

Universtitätsgesetz-Novelle: Die UG-Novelle sieht unter anderem ab 2022/23 die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester vor. Außerdem werden die Kettenverträge für Uni-Angestellte sowie Zuständigkeiten an den Hochschulen zum Teil neu geregelt. Künftige Rektoren können ihr Amt nur zwölf Jahre ausüben. Ein weiterer Gesetzesantrag räumt den Rektoraten die Möglichkeit ein, im Sommersemester negative Corona-Tests für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen bzw. Aufnahmeverfahren zu verlangen.

Psychologische Unterstützung (Entschließungsantrag): Die Neos verlangen mehr psychosoziales Unterstützungspersonal an Schulen.

Fortschrittsbericht: Behandelt wird der Bericht, der nachhaltige Entwicklungsziele zum Inhalt hat.

Strategie gegen Antisemitismus: Beschlossen wird eine neue nationale Strategie gegen Antisemitismus. Diese basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz und umfasst die Bereiche Bildung und Ausbildung, Forschung, Sicherheit und Justiz ebenso wie die Integration und die Zivilgesellschaft. Insgesamt sind 38 Einzelmaßnahmen in Planung.

Drei Entschließungsanträge der FPÖ: Unter anderem wollen die Freiheitlichen die gesetzlich verankerte Verpflichtung größerer Kommunikationsplattformen, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden bzw. sieben Tagen zu löschen, aushebeln.

Familienbeihilfe: Familien erhalten weitere Corona-Hilfen. Der Familienhärtefonds wird um 50 Mio. Euro aufgestockt, 26 Mio. Euro gibt es für einkommensschwache Familien und besonders vulnerable Personengruppen. 14 davon sind für Haushalte vorgesehen, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen. Diese Familien sollen heuer eine weitere Einmalzahlung in der Höhe von 200 Euro erhalten. Mit den übrigen zwölf Mio. Euro sollen Projekte für besonders vulnerable Personengruppen, vor allem Alleinerziehende, gefördert werden. Der größte Brocken sind aber jene 102 Millionen, die für eine Härtefallregelung für Familienhilfebezieher im COVID-19-Krisenbewältigungsfonds reserviert werden. Wer in den letzten zwölf Monaten zu Unrecht Familienbeihilfe weiterbezogen hat, obwohl der Anspruch inzwischen erloschen ist, soll diese nicht zurückzahlen müssen.

Mieten: Um Mieter zu entlasten, soll die eigentlich anstehende Anpassung der Richtwert- und Kategoriemieten um ein Jahr verschoben. Normalerweise werden die Richtwertmieten automatisch alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst. Heuer wäre ursprünglich eine Anhebung dieser um drei Prozent erfolgt, bei den Kategoriemieten um 5,5 Prozent. Nun soll die nächste Richtwertanpassung erst am 1. April 2022 eintreten. Dafür kommt die übernächste Erhöhung schon 2023.

Bürgerinitiativen: Der Sammelbericht über Petitionen und Bürgerinitiativen enthält unter anderem den Erhalt der öffentlichen Zugänge zum Attersee, eine Corona-Generalamnestie, eine Corona-Sonderprämie für besonders belastete Berufsgruppen, eine Verfassungsbestimmung zur Freiwilligkeit von Impfungen, ein Abtreibungsverbot sowie Kroatisch als eigenständiger muttersprachlicher Unterricht.

Klein- und Mittelunternehmen: Der KMU-Bericht zeigt eine positive Entwicklung der Klein- und Mittelunternehmen in Österreich. Rund 2,1 Millionen Beschäftigte sorgen für eine Bruttowertschöpfung von 135 Mrd. Euro. Negativ beeinflusst hat die Entwicklung die Pandemie. Die Zahl der Neugründungen ging deutlich zurück, am stärksten betroffen waren Gastronomie und Tourismus.

Änderungen bei Ziviltechnikern: Ziviltechniker können interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden, um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben. Künftig müssen statt der bisherigen Mehrheit nur 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Gesellschaften mit Ziviltechnikern gehalten werden.

Kurzarbeit für Lehrlinge: Die Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge soll in einer weiteren Gesetzesnovelle über den 31. März hinaus bis zum 30. Juni verlängert werden. Schließlich wird die Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass von Berufsreglementierungen vereinbart.

Digitalisierungsfonds: Eingerichtet wird ein Digitalisierungsfonds, der eine entsprechende Offensive in der Bundesverwaltung bringen soll. 80 Millionen stehen heuer und im kommenden Jahr zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Projekte, die zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund und zum Ausbau der IT-Services für Bürger und Unternehmen oder zur Optimierung von Verfahrensabläufen beitragen.

Asyl (Entschließungsantrag): Die SPÖ bringt einen Entschließungsantrag zur Debatte, der transparentere Asylzahlen fordert. Dem gegenüber steht ein weiterer, auch von der Koalition getragener Antrag, der die Erstellung eines Berichtes zur Evaluierung der Transparenz und Veröffentlichung von Daten der Asyl-und Fremdenrechtsstatistik des Innenministeriums zum Ziel hat.

Zweite Lesung - Begutachtungen: Künftig wird es auch zu Gesetzesentwürfen von Abgeordneten oder Initiativen des Bundesrats die Möglichkeit zur Begutachtung geben. Bisher waren diese Experten- und Bürgerstellungnahmen auf Regierungsvorlagen beschränkt. Die Abgabe von Stellungnahmen wird solange möglich sein, bis das parlamentarische Verfahren zu Gänze abgeschlossen ist, also im Regelfall der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert hat.

Pflicht zur Meldung von Nebeneinkünften: Angepasst werden die Grenzen bei der Pflicht zur Meldung von Nebeneinkünften für Abgeordnete. Ab dem Meldejahr 2021 werden damit monatliche Einkünfte bis 1.150 Euro (statt bisher 1.000) in die niedrigste Kategorie 1 und Einkünfte über 12.000 Euro (bisher 10.000) in die höchste Kategorie 5 fallen. Mitglieder des Immunitätsausschusses bzw. des Unvereinbarkeitsausschusses sollen angehalten werden, sich in den jeweiligen Gremien vertreten zu lassen, wenn sie selbst von einem Auslieferungsbegehren oder einer Meldung über berufliche Tätigkeiten bzw. Nebeneinkünfte betroffen sind.

Was im Nationalrat von Mittwoch bis Freitag beschlossen werden soll

Vizekanzler Werner Kogler

Am Donnerstag beginnt der Nationalrat um 9 Uhr mit einer aktuellen Fragestunde.

Fragestunde mit Vizekanzler

Vizekanzler Werner Kogler muss in Sachen Kultur, Sport und öffentlicher Dienst Rede und Antwort stehen.

Kultur- und Sport: Im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung werden Interessen der Kultur- und Sportbranche berücksichtigt. Als Hilfe für den Veranstaltungsbereich werden Gutscheine, die für entfallene Veranstaltungen im Bereich Kunst, Kultur und Sport ausgegeben wurden, falls nötig bis Ende 2023 gültig bleiben, womit vorerst keine Auszahlung nötig wird.

Entschließungsantrag im Kulturbereich: Die SPÖ will das Freiwillige Sozialjahr auf den Kulturbereich ausweiten.

Entschließungsantrag Vertrauensstelle bei Missbrauch: Eine von allen Fraktionen außer der FPÖ getragene Initiative spricht sich für die Einrichtung einer Vertrauensstelle aus, die sich mit Machtmissbrauch im Kultur- und Sportbereich auseinandersetzen soll.

Landarbeiter: Neuerungen gibt es für Landarbeiter. Im Wesentlichen geht es um eine bundesweite Vereinheitlichung der Bestimmungen, wobei manche Sonderregeln wie zusätzliche Feiertage in einzelnen Bundesländern bestehen bleiben. Gänzlich neu geschaffen mit dem Gesetz wird das Instrument des "Arbeitgeberzusammenschlusses". Damit soll besonders kleinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnet werden, Arbeitnehmer gemeinsam zu beschäftigen, wobei der Einsatz der Arbeitskräfte auf einen Bezirk bzw. die angrenzenden Nachbarbezirke beschränkt ist.

Home Office: Nach dem steuerlichen Teil der Home Office-Regelung wird nun der arbeitsrechtliche Teil nachgeholt. Home Office liegt laut dem Gesetzespaket dann vor, wenn die Arbeitsleistungen "in der Wohnung" erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen wurde. Ein Arbeitsplatz in einem öffentlichen Coworking-Space ist nicht umfasst. Weiters wird es Arbeitsinspektoren dem Entwurf zufolge nicht gestattet sein, die Wohnung von Arbeitnehmern zur Kontrolle der Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Home Office zu betreten, es sei denn der Arbeitnehmer stimmt zu. Geregelt wird mit dem Gesetzespaket auch die Frage der Haftung bei Schäden in Zusammenhang mit Home Office, etwa was eine Beschädigung von digitalen Arbeitsmitteln wie Laptops betrifft. Demnach sind die geltenden Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn der Schaden durch mit dem Dienstnehmer im gemeinsamen Haushalt lebende Personen verursacht wurde.

Bau: Ein ganzes Gesetzespaket widmet sich dem Bau. Änderungen gibt es unter anderem beim Überbrückungsgeld, einer Art Frühpension für Bauarbeiter.

Einkommenstransparenz (Entschließung): Diskutiert wird ein Antrag der SPÖ, der sich für ein Einkommenstransparenzgesetz einsetzt. Außerdem wollen die Sozialdemokraten eine Zeitverwendungsstudie.

Notstandshilfe (Entschließung): Für eine zeitliche Befristung der Notstandshilfe spricht sich ein Entschließungsantrag der NEOS aus. Die FPÖ wiederum wirbt für ein Algorithmen-Verbot beim Arbeitsmarktservice.

Novellierung der Coronamaßnahmen

Auf der Agenda findet sich auch die Novellierung von Covid-Maßnahmen- und Epidemiegesetz. Geändert wird dabei etwa der Begriff der Veranstaltung. Davon ausgenommen sind nunmehr Treffen von weniger als fünf Personen aus unter drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder.

Ausgangsbeschränkungen können künftig auch verhängt werden, wenn nicht alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dazu wird es gestattet, für weitere Gruppen Testverpflichtungen zu erlassen. Zudem soll die rechtliche Grundlage für den "Grünen Pass" geschaffen werden, in den Impfungen, Testungen und überstandene Erkrankungen eingetragen werden sollen.

Auch die sogenannten "Impfprivilegien" sind in der Novelle erstmals enthalten. Bereits Geimpfte werden beim Betreten von Betriebsstätten mit jenen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, gleichgestellt.

Erweitert wird die Möglichkeit, Gratis-Antigentests in Apotheken zu beziehen - nämlich auf Personen, die bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden versichert sind.

Eigentests (Entschließungsantrag): Die Spö will, dass Eigentests auf Corona breiter anerkannt werden. Die Koalition antwortet mit einem Antrag, der eine entsprechende Prüfung anregt. Die NEOS wollen die Teststrategie unter anderem mit mehr Antikörper-Tests erweitern. Seitens der FPÖ wird beantragt, dass Ungeimpfte keine Nachteile erfahren dürfen.

Tiergesundheit: Bei einer Veterinärrechtsnovelle geht es um die Vollziehung neuer EU-Vorgaben im Bereich Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung. In der gleichen Debatte diskutiert wird unter anderem ein von allen Parteien getragener Antrag zur Wiederöffnung der Hundeschulen..

Bankomatgebühren: Besprochen wird eine Bürgerinitiative, die sich gegen Bankomat-Gebühren wendet.

Genitalverstümmelung: Eine von allen Parteien getragene Entschließung fordert die Regierung auf, eine regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene voranzutreiben.

Behinderungen: In einer von allen Fraktionen getragenen Entschließung wird eine Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung verlangt.

Mauttarifsystem:  Emissionsfreie Fahrzeuge, also Elektro- oder Wasserstoff betrieben, sollen bei der so genannten "fahrleistungsabhängigen Anlastung der Infrastrukturkosten für die Benützung von Bundesstraßen" begünstigt werden. Der Tarif für diese Fahrzeuge kann damit nicht mehr nur bis zu 50 Prozent, sondern künftig bis zu 75 Prozent unter dem höchsten Tarif liegen.

Klimaticket: Geplant ist ein Schritt zur Etablierung des Klima-Tickets, auch 1-2-3-Ticket genannt. Konkret geht es um die Errichtung einer One-Mobility-GmbH durch das Verkehrsministerium gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Verkehrsbetrieben.

Umweltförderungen: Der Umweltförderungsbericht listet für die Jahre 2017 bis 2019 48.634 subventionierte Projekte mit einem Förderungsbarwert von 422,7 Mio. Euro auf.

Umweltabkommen: Mit der Änderung des Schwermetall-Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) sollen die Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft weiter verringert und besser überwacht werden.

Atomkraft (Entschließungsantrag): Ein SPÖ-Entschließungsantrag spricht sich gegen grenznahe Atommülllager aus. Eine Initiative der Freiheitlichen sagt Nein zu einer Betriebsverlängerung der slowenischen AKW Krsko. Ein weiterer FPÖ-Antrag will einen Ausstieg Österreichs aus EURATOM.

Rechnungshofbericht-Landesverteidigung: Gleich sechs Rechnungshof-Berichte im Bereich der Landesverteidigung werden in einem debattiert. Bemängelt wurde von den Prüfern etwa, dass sich das Heer den Assistenzeinsatz zu einem großen Teil selbst bezahlen musste. Geradezu vernichtend war der Bericht zum Heeresgeschichtlichen Museum. Von Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften, Fehlen eines wirtschaftlichen Überblicks, nicht vorhandenem Compliance-Bewusstsein und herrenlosen Panzerersatzteilen in einem Bunker war da die Rede. In einem weiteren Report wurde kritisiert, dass auf Österreichs Flughäfen keine wirksame Abwehrmöglichkeit von Drohnen existiert.

Freitag im Zeichen des Klimas

Am Freitag muss Außenminister Alexander Schallenberg Rede und Antwort stehen. Der Parlamentstag beginnt mit einer Fragestunde an ihn. Darauf folgt die Behandlung des Klimavolksbegehrens.

Klimavolkbegehren: Das von gut 380.000 Personen unterzeichnete Klimavolksbegehren wird debattiert und von der Politik dabei durchaus unterstützt. Mit 5,96 Prozent war die Initiative in der Liste der bisher 50 Begehren auf Rang 21 gelandet. Die Koalition unterstützt das Begehren nun mit einem Entschließungsantrag. Eckpunkte dabei sind die Einführung eines Klimarats, eines Klimakabinetts und die Sicherstellung der Klimaschutzmilliarde bis 2030.

Euratom: Dem Ausstieg Österreichs aus dem Atom-Programm EURATOM hat sich vergangenes Jahr ein weiteres Volksbegehren gewidmet. Mit knapp über 100.000 Unterschriften schaffte es knapp die Hürde für die parlamentarische Behandlung.

No Smoke-Volksbegehren: Die Initiative Rauchverbot in der Gastronomie erhielt gut 140.000 Unterstützungen. Das besondere an dem Begehren: Es handelte sich quasi um das Ersuchen, das Volk entscheiden zu lassen. Denn es wurde vom selben Initiator auch eine SMOKE JA-Variante aufgelegt, die deutlich weniger Anklang fand.

Asyl-Volksbegehren: Das Begehren "Asyl europagerecht umsetzen" konnte etwas mehr als 135.000 Österreicher überzeugen. Die Forderung lautete, Österreichs EU-Beitragszahlungen um die über den "gerechten EU-Anteil" hinausgehenden Asylkosten zu reduzieren.

Myanmar (Entschließung): Die Parteien setzen sich für eine sofortige Einstellung des gewaltsamen Vorgehens des Militärs in Myanmar gegenüber den friedlichen Protesten der Zivilbevölkerung, für eine Freilassung von festgenommenen Politikern und Vertretern der Zivilgesellschaft, für eine ungehinderte Telekommunikation, eine Rückkehr zum demokratischen Prozess und für eine Wiederherstellung der Zivilregierung ein.

Nawalny (Entschließung): Ein Antrag der Koalition ersucht den Außenminister, sich weiter für die Enthaftung des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny einzusetzen.

Geschäftsordnung: Zum Abschluss der Plenarwoche werden die am Mittwoch in Zweiter Lesung behandelten Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen mit dem Kernpunkt, dass künftig sämtliche Gesetzesinitiativen einer Begutachtung unterzogen werden können.

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