Warum die Abschiebung von Afghanen so schwierig ist
Warum waren die mutmaßlichen Mörder der 13-jährigen Leonie auf freiem Fuß – beziehungsweise überhaupt noch in Österreich? Um diese Frage gab es vergangene Woche einen Schlagabtausch zwischen türkisem Innen- und grünem Justizministerium. Fakt ist: Drei der vier Afghanen, die derzeit verdächtigt werden, hatten sich gegen ihre drohenden Abschiebungen beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gewehrt, die Verfahren sind aber noch immer offen. Der KURIER hat beim Innenministerium nachgefragt.
Können Minderjährige abgeschoben werden?
Unbegleitete minderjährige Asylwerber werden kaum bis gar nicht abgeschoben. Erst wenn sie die Volljährigkeit erreicht haben, erfolgt eine Abschiebung. Anders schaut das im Fall von Minderjährigen aus, die in der Obhut ihrer Eltern nach Österreich geflüchtet sind (siehe die Abschiebung der zwölfjährigen Tina nach Georgien im Winter 2021). Das Wohl des Kindes wird grundsätzlich in allen Schritten des Asylverfahrens berücksichtigt – von der Ankunft und Asylantragstellung in Österreich bis hin zur endgültigen Entscheidung über den Aufenthalt im Bundesgebiet. Den grundlegenden Rechten auf Schutz, Versorgung und Beteiligung, die in der Kinderrechtskonvention (KRK) verankert sind, wird dabei durch eine Reihe von innerstaatlichen Bestimmungen und Verfahrensgarantien Rechnung getragen.
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