Warten auf Flüchtlingsverordnung aus dem Innenministerium

Warten auf Flüchtlingsverordnung aus dem Innenministerium
Die Sonderstellung für ukrainische Flüchtlinge wird derzeit in der Regierung beraten. Für die Umsetzung der auf europäischen Ebene getroffenen Beschlüsse braucht es nämlich eine Verordnung des Innenministeriums.
 

Die Verordnung aus dem Innenministerium zur Sonderstellung der ukrainischen Geflüchteten ist in Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats zu treffen. Aus dem Innenressort heißt es dazu, man wolle die Verordnung rasch kundmachen. 

Bis zur Verordnung ist Aufenthalt "geduldet"

Die gesetzliche Grundlage für die Verordnung liegt im Paragraf 62 des Asylgesetzes, in dem das Aufenthaltsrecht für Vertriebene definiert ist. Für Zeiten eines bewaffneten Konfliktes oder "sonstiger die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen gefährdender Umstände" kann per Verordnung Fremden, die anderweitig keinen Schutz finden, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet gewährt werden. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ist der Aufenthalt von Vertriebenen im Bundesgebiet geduldet.

Was in der Verordnung stehen wird, ist weitgehend von der EU schon vorgegeben. Die schreibt gemäß einem Beschluss der Innenminister der Union entsprechend vor, Ukrainern ein Jahr in der EU ohne Einzelfallprüfung Schutz zu gewähren. Die Regelung wird im Bedarfsfall für jeweils ein halbes Jahr verlängert. Auch werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert.

Grundversorgung auch ohne Asylantrag

In Österreich bekommen jene, die sich bei der Behörde melden, Zugang zur an sich hauptsächlich für Asylwerber vorgesehenen Grundversorgung, auch wenn sie keinen Asylantrag stellen. Die Betroffenen werden dann, so sie hier keine aufnahmefähigen Verwandten oder Bekannten haben, einem Nachbarschaftsquartier zugewiesen.

Gilt nur für Flüchtlinge mir ukrainischer Staatsbürgerschaft

Nicht die gleichen Regeln gelten für Menschen, die aus der Ukraine kommen, aber keine Staatsbürger des Landes sind, etwa Austauschstudenten oder Arbeiter aus anderen Ländern. Ihnen steht jedenfalls die Möglichkeit zu Asyl zu beantragen oder in ihre Heimat gebracht zu werden. Ob es weitergehende Rechte für sie gibt, könnte aus der Verordnung hervorgehen.

Innenministerium widerspricht NEOS-Kritik

Die NEOS drängen indes. Asylsprecherin Stephanie Krisper meinte in einer Aussendung, dass die Regierung in die Gänge kommen müsse. Ohne Verordnung stehe alles in den Bundesländern. Ohne diese gebe es keine rechtliche Basis - und die Schutzsuchenden könnten weder registriert werden, noch erhielten sie Zugang zur Grundversorgung, zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung oder Bildung, schilderte die Klubobfrau der Wiener NEOS, Bettina Emmerling.

Dem widerspricht das Innenministerium und stellt klar: Auch ohne Verordnung können Flüchtlinge aus der Ukraine in die Grundversorgung aufgenommen werden, wenn sie über keine Unterkunft und Verköstigung verfügen. Denn sie zählen zur Zielgruppe, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

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