Verfassungsjurist Funk: "Bargeld-Verankerung würde Probleme schaffen"

Verfassungsjurist Funk: "Bargeld-Verankerung würde Probleme schaffen"
Fachleute sehen schon jetzt eine Annahmepflicht - diese lässt aber Fragen offen. Verfassungsexperte hält Forderung nach Verfassungsänderung für "nicht operabel".

In der Debatte um die Verankerung des Bargeldes in der Verfassung fordert Robert Holzmann, Gouverneur der Österreichischen Nationalbank, in der Krone nun eine Bargeld-Annahmepflicht, um die Wahlfreiheit, die Kanzler Karl Nehammer verspricht, auch wirklich sicherzustellen.

Wie? Da scheiden sich die Geister.

Laut dem Verfassungsexperten Christoph Bezemek, Uni Graz, wäre eine Verpflichtung, Bargeld anzunehmen, nicht ohne Weiteres umsetzbar. Geschäftstreibende haben ein Recht auf Privatautonomie, wie er im KURIER erklärte. Der Staat binde Anbieter nur an den Euro, nicht aber an die Zahlungsmodalitäten.

Scheine und Münzen

Fachkollege Peter Bußjäger, Uni Innsbruck, sieht das ein wenig anders: Aus seiner Sicht ergebe sich aus dem Nationalbankgesetz schon jetzt eine grundsätzliche Annahmepflicht. Der Euro ist seit 2002 Zahlungsmittel in Österreich – und das ist er durch Scheine und Münzen.

Es gibt aber Einschränkungen bei der Zumutbarkeit: Ein Geschäft muss nicht mehr als 50 Stück Münzen annehmen und darf große Banknoten ablehnen.

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