Bar oder mit Karte? Warum es diese Wahlfreiheit nur bedingt gibt

Bar oder mit Karte? Warum es diese Wahlfreiheit nur bedingt gibt
Kanzler Nehammer wirbt weiter für seinen Verfassungsplan: Jeder soll selbst entscheiden, wie er zahlt. Aber: Geschäfte können nicht gezwungen werden, (auch) Bargeld anzunehmen, sagt ein Verfassungsexperte.

„Beim Bäcker, beim Friseur oder im Kaffeehaus: Bezahlst du bar oder mit Karte?“, fragt Bundeskanzler Karl Nehammer in einem neuen Video auf Social Media. „Ich will, dass du genau das auch in Zukunft selbst entscheiden kannst.“

Dass Du-Wort ist daran nicht das einzig Irritierende. Der Kanzler und ÖVP-Chef verspricht eine Entscheidungsfreiheit, die es de facto schon jetzt nicht immer gibt. Und die sich durch ein Verfassungsgesetz, das die ÖVP nun plant, auch nicht ohne Weiteres schaffen lässt, wie Christoph Bezemek, Verfassungsexperte und Uni-Dekan, im KURIER-Gespräch erklärt.

Knackpunkt ist die Eigentumsfreiheit, verankert in der Grundrechte-Charta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, aus der sich eine Privatautonomie für Geschäftstreibende ergibt.

„Private sind zwar staatlich an ein Zahlungsmittel – den Euro – gebunden, nicht aber an die Zahlungsmodalität“, sagt Bezemek. Diese kann jeder Anbieter in den Vertragsbedingungen selbst festlegen. Und der Kunde bestimmt, ob er diese Bedingungen akzeptiert – oder woanders kauft.

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