U-Ausschuss: Warum Hafenecker keine Maske tragen musste

U-Ausschuss: Warum Hafenecker keine Maske tragen musste
Aus rechtlicher Sicht kann man dem FPÖ-Fraktionsführer derzeit kaum etwas vorwerfen.

Im U-Ausschuss gibt es einen Corona-Cluster. Am Montag wurde bekannt, dass FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker am Freitag positiv auf das Virus getestet wurde. Mittlerweile ist bekannt: Weitere Abgeordnete und U-Ausschuss-Teilnehmer sind infiziert.

Gegen Hafenecker stehen nun mehrere Vorwürfe im Raum. Etwa, dass er im U-Ausschuss nie eine Maske getragen hat. Darf er das überhaupt?

Mandatare von der Maskenpflicht befreit

Im U-Ausschuss, wie auch im Parlament, gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Mit 1. Juli wurde das Präventionskonzept - im Gleichschritt mit der Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums - gelockert. Seit vergangenem Donnerstag muss man im U-Ausschuss nur noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, keine FFP2-Maske mehr.

Das gilt für alle Teilnehmer - allerdings nicht für Mandatare.

Zwar ist die Maskenpflicht in der Hausordnung des Parlaments festgeschrieben, für Abgeordnete gilt sie jedoch nicht. Der Grund: das freie Mandat. Das Bundesverfassungsgesetz garantiert Abgeordneten, dass sie ihr Mandat unbeeinflusst von rechtlichen Bindungen ausüben dürfen. Um auch Mandatare zur Maske zu zwingen, wäre eine Änderung der Geschäftsordnung nötig gewesen.

Somit gibt es für Hafenecker und seine Parteikollegen nur eine aufrechte, aber nicht sanktionierbare Empfehlung, im Hohen Haus und im U-Ausschuss eine Maske zu tragen.

Keine Meldepflicht an die Parlamentsdirektion

Das freie Mandat befreit Abgeordnete auch von den 3-G-Regeln. In diesem Fall kann man Hafenecker wohl keinen Vorwurf machen. Laut Parlamentsdirektion hatte der FPÖ-Politiker vergangenen Donnerstag ein gültiges, negatives Testergebnis. Geimpft ist Hafenecker nicht. Begründung: Er wolle "keine Testperson" sein.

Sein positives Testergebnis erhielt er dann am Freitag. Der Parlamentsdirektion meldete er das erst am Montag - wofür ihn die ÖVP heftig kritisierte.

Auch in diesem Fall kann man Hafenecker nur moralische Verfehlungen attestieren: Es gibt keine Meldepflicht an die Parlamentsdirektion. Laut KURIER-Informationen hat es in der Vergangenheit Abgeordnete gegeben, die hier wesentlich nachlässiger agiert haben als Hafenecker.

Keine Auswirkungen für anstehende Sitzungen

Über eventuelle Quarantänebestimmungen für Abgeordnete und Mitarbeiter entscheiden grundsätzlich die Gesundheitsbehörden, nicht das Parlament. Geimpfte und jene, die am Donnerstag eine FFP2-Maske getragen haben, gelten nur als K2-Kontaktpersonen.

Auf die Nationalratssitzung am Mittwoch und am Donnerstag hat der U-Ausschuss-Cluster keine Auswirkung. Im Gegenteil: Diese werden unter den geplanten gelockerten Sicherheitsmaßnahmen stattfinden.

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