Transparenz: Politiker-Handys sollen mitsamt Chats ins Staatsarchiv

Symbolbild: Sebastian Kurz und sein Handy
Politiker sollen zwei Handys haben – ein privates und ein dienstliches mit Löschverbot. SPÖ startete neuen Anlauf für eine Novelle., Bundeskanzleramt dämpft die Erwartungen.

Mit einem überdimensionalen Besen haben die Initiatoren des Anti-Korruptionsvolksbegehrens am Dienstag vor dem Bundeskanzleramt gekehrt. Anlass ist der internationale Anti-Korruptionstag am 9. Dezember.

Mit der Aktion sandte die Initiative auch gleich eine Botschaft an die neu aufgestellte Regierung: Die Bekämpfung von Korruption müsse zum zentralen Thema werden – zumal Korruptionsvorwürfe ja auch Anlass für die Regierungsumbildung waren.

Gemeint ist die Ibiza-Affäre mit ihren Nebensträngen, die zuletzt auch zum Rücktritt von Kanzler Sebastian Kurz geführt haben. Zentrales Element ist das Handy von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid: Zufallsfunde führten zu immer neuen Ermittlungen, wurden im U-Ausschuss und in der Öffentlichkeit breitgetreten.

Dadurch wurde auch eine Debatte um die Abgrenzung zwischen privaten und beruflichen bzw. politisch relevanten Dingen, die sich auf einem Handy finden, entfacht.

Sauberer wäre der Schnitt, würden (Ex-)Politiker wie Kurz oder Blümel ihre Diensthandys nicht auch privat nutzen. Dafür plädiert Bettina Knötzl, Präsidentin von Transparency International Österreich und Anwältin. „Schon allein aus Sicherheitsgründen sollte jeder, der mit Amtsgeheimnissen in Berührung kommt, strikt zwischen beruflichem und privatem Handy trennen.“

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