Vermehrt Gespräche
Wie aus gut informierten Justizkreisen zu hören ist, gab es zuletzt aber vermehrt Gespräche im Justizministerium, wie man Pilnaceks Rückkehr gestalten könnte. Schließlich war absehbar, dass das Strafverfahren – dafür zuständig ist die Staatsanwaltschaft Innsbruck – zu einem Abschluss kommen wird.
Beobachter rechneten schon seit längerer Zeit mit einer Einstellung des Verfahrens. Danach hätte die Bundesdisziplinarbehörde die Suspendierung wohl aufgehoben. Ob das Verfahren vor dem Abschluss stand, wollte die Staatsanwaltschaft Innsbruck auf KURIER-Anfrage nicht kommentieren. Nach Pilnaceks Tod wird es nun natürlich zeitnah eingestellt.
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Zufallsfunde
Ebenfalls noch offen, für die Suspendierung aber wohl nicht mehr ausschlaggebend: Die Disziplinarbehörde brummte Pilnacek im April eine Geldstrafe von 11.000 Euro auf – etwa ein Monatsgehalt des Sektionschefs.
Hintergrund war eine „schwerwiegende Dienstpflichtverletzung“ im Februar 2021. Pilnacek hatte den damaligen Kabinettschef von Finanzminister Gernot Blümel via Chat beraten, wie er gegen eine Sicherstellungsanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgehen soll und deren Aktion als „Putsch“ bezeichnet. Pilnacek beeinspruchte die Geldstrafe beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Der Chat wurde Justiz und Öffentlichkeit nur bekannt, weil eben im Zuge der Ermittlungen Pilnaceks Handy beschlagnahmt wurde. Wegen „Zufallsfunden“ wie diesem sah sich Pilnacek in seinen Menschenrechten verletzt und zog bis vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
In weiteren straf- und disziplinarrechtlichen Fällen, die daraus resultierten, war Pilnacek übrigens freigesprochen worden.
Seine Suspendierung hatte die Disziplinarbehörde eigentlich 2021 aufgehoben. Das Justizministerium legte aber Berufung ein – und bekam vor dem BVwG sowie dem Verfassungsgerichtshof recht. Christian Pilnacek wurde 60 Jahre alt. Er gilt als Architekt der Strafprozessreform 2004.
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