Telekom: Ex-Sekretärin als Zeugin der Anklage

Telekom: Ex-Sekretärin als Zeugin der Anklage
Am Montag geht es im Strafprozess um die Scheinaufträge der Telekom ans Eingemachte.

Im Strafprozess um die mutmaßlich illegale Finanzierung der früheren Haider-FPÖ über Scheinaufträge der Telekom Austria steigt am Montag die Spannung. Denn: Neben der Ex-Frau des angeklagten blau-orangen Werbers Gernot Rumpold wird auch Natascha R. befragt. Frau R., die mehrere Jahre in den Werbeagenturen der Rumpolds als Assistentin werkte, ist eine wichtige Zeugin der Anklage – möglicherweise sogar die wichtigste.

Schon bei den Ermittlungen hat sie mit ihren Aussagen über die Geschäftspraktiken ihrer Ex-Chefs aufhorchen lassen. Im Gegenzug soll sie, laut Staatsanwalt Herbert Harammer, von ihrem Ex-Chef mit einer Unterlassungsklage „stark eingeschüchtert“ worden sein. „Ich werde vor Gericht erscheinen und die Fragen beantworten“, sagt Natascha R. zum KURIER. „Mehr möchte ich im Vorfeld nicht sagen.“ Als Zeugin unterliegt sie der Wahrheitspflicht.

„Die Wahrheitspflicht in der Hauptverhandlung sticht jegliche zivilrechtliche Vereinbarung“, sagt Gerhard Jarosch von der Staatsanwaltschaft Wien. Er spielt dabei darauf an, dass sich die Ex-Sekretärin in einem Zivilprozess mit Rumpold verpflichtet hat, bestimmte Aussagen über seine Firma zu unterlassen.

Dubiose Leistung

Zuvor hat sie in drei Einvernahmen den Korruptionsermittlern offenbart, wie die Telekom-Aufträge in der blauen Werbeagentur abgewickelt wurden: Sie hat diverse Rechnungen an die Telekom erstellt und mutmaßlich wertlose Konzepte für Projekte der Telekom übermittelt. Dazu hat sie mit dem damaligen Telekom-Vorstand und Kronzeugen Gernot Schieszler – laut dessen Angaben – die nötigen Feinheiten telefonisch abgestimmt. „Ich habe im Auftrag von Frau Rumpold bei der Telekom angerufen, um nachzufragen, wie genau der Rechnungstext lauten solle“, gab Frau R. zu Protokoll.

Auch wurden diese Projekte laut der früheren Sekretärin in Phasen eingeteilt: Phase eins: Recherche, Phase zwei: Drucksorten und Events, und Phase drei war die Finalisierung. „In Phase eins können die konkreten Leistungen, sprich die angeführten Tätigkeiten, nicht nachgewiesen werden“, sagte sie weiter aus. „Die Leistung ist nicht ziffernmäßig messbar, aber die Summe wird vom Auftraggeber überwiesen.“ Auch über den Umgang mit Bargeld im Hause Rumpold weiß die Ex-Mitarbeiterin zu berichten.

Die beiden Agenturen, mediaConnection und 100 % Communications, teilen sich einen Safe, indem „oftmals sehr viel Bargeld lag“, und der immer wieder aufgefüllt wurde. „Es sind einige Personen, über welche Interventionen vorgenommen wurden, mit Bargeld und nicht durch Überweisungen für ihre Tätigkeiten bezahlt worden“, sagte sie aus. Vor allem Kuverts mit 500-Euro-Scheinen will sie für Rumpold hergerichtet haben, aber bei Geldübergaben sei sie nie dabei gewesen.

Die Vorwürfe werden bestritten. „Sie stellt irgendwelche Fantasie-Behauptungen auf, bei welchen Telekom-Rechnungen eine Leistung dahinterstehen soll und bei welchen nicht“, kontert Markus Singer, Rumpolds Verteidiger. „Das Bargeld ist für Auszahlungen an Werbefuzzis und Freelancer verwendet worden.“ Nachsatz: „Mein Mandant wird auch am Montag kein Geständnis ablegen, wozu auch? Wir vertrauen dem Gericht und auf einen Freispruch.“

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