Dabei ist die Strafe relativ milde ausgefallen, das Höchstmaß waren fünf Jahre. Das Gericht sieht die Schuld von Strache und Grubmüller aber nicht in allen Anklagepunkten als erwiesen an.
Als "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" bewiesen wertet die Richterin, dass es zu jener Zeit, als die FPÖ noch in Opposition war, ein pflichtwidriges Amtsgeschäft Straches gegeben hat. Im Gegenzug für die Spenden von Grubmüller an die FPÖ soll Strache seine Partei dazu veranlasst haben, einen Initiativantrag im Parlament einzubringen, der eine Öffnung des Privatanstaltenfinanzierungsfonds (PRIKRAF) zum Ziel hatte.
Was Grubmüller als Inhaber der Privatklinik Währing die erwünschte Aufnahme in den Fonds ermöglicht hätte. Dass der Initiativantrag aus der Opposition heraus erfolglos war, ist laut Richterin für das Erfüllen des Tatbestandes irrelevant. Ebenso bedeutungslos sei für das Urteil der Umstand, dass die Privatklinik Währing bis heute nicht über jenen Zusatzvertrag verfügt, den sie bräuchte, um auch wirklich finanziell von der Gesetzesänderung (zu der es im Jänner 2019 kam) zu profitieren.
Die Chronologie der Ereignisse lasse keinen anderen Schluss zu, als dass "die Spenden mit dem Wunsch nach einem Aktivwerden Straches in Sachen PRIKRAF-Gesetzesänderung verbunden waren", heißt es in der Begründung der Richterin. Und dieser Wunsch sei auch Strache bewusst gewesen.
Dieser Teil des Urteils ist ein klares Signal: Für eine Verurteilung in einem Korruptionsprozess reichen schwerwiegende Indizienbeweise. Es braucht nicht unbedingt einen Schriftverkehr, in dem die Angeklagten dezidiert festhalten: "Wenn du das zahlst, mache ich jenes."
"Mehrere Parteien werden ihre Spendenliste abgleichen"
Das könnte eine gewisse Strahlkraft auf weiterer Verfahren rund um den Ibiza-Komplex haben. Und es mahnt die Parteien zu einem besonders korrekten Umgang mit Spenden. "Nach diesem Urteil werden mehrere Parteien ihre Initiativanträge mit den Spendenlisten abgleichen", hält Straches Verteidiger Johann Pauer fest.
Und noch etwas zeigt das Urteil: Der Einladung eines Spenders zu einem gemeinsamen Urlaub nicht zu folgen, macht sich bezahlt. Grubmüller wollte das Ehepaar Strache nach Korfu einfliegen – dieses sagte aber ab.
In diesem Anklagepunkt gibt es einen Freispruch – aus Mangel an Beweisen. Man konnte nicht nachweisen, dass es einen Zusammenhang mit einer Vorteilsnahme gibt. Es gilt der Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.
Kommentare