Sterbehilfegesetz: "Könnte wieder vor Verfassungsgerichtshof landen"

Laut Staatsanwalt bedingte die Erpressung den Suizid
Im Dezember soll der Gesetzesbeschluss erfolgen. Doch es gibt viel Kritik am Entwurf - aus unterschiedlichen Richtungen.

Am 12. November ist die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe abgelaufen. Dieser war am 23. Oktober präsentiert worden – Mitte Dezember soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. Notwendig wurde eine Regelung, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Ende letzten Jahres das Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ teilweise gekippt und dem Gesetzgeber bis Ende 2021 eine Frist zur Reparatur eingeräumt hatte.

Offen ist, ob das Gesetz, wenn es nicht noch abgeändert wird, nicht wieder vor dem VfGH landet. Davon geht etwa der Medizinrechtsexperte Karl Stöger von der Universität Wien aus. Dass der Entwurf sehr restriktiv sei, werde nämlich dann zum Problem, „wenn man feststellt, dass durch die strengen rechtlichen Regelungen kein Angebot zur Hilfeleistung beim Suizid entstehen kann“, sagt er im Gespräch mit dem KURIER. Der Staat müsse zwar nicht dafür sorgen, dass es entsprechende Angebote gibt, er dürfe ihr Entstehen aber nicht verhindern. Das heißt: „Wenn der Staat eine zu strenge gesetzliche Basis schafft und dadurch kein Angebot entstehen kann, steht das dem Recht auf Selbstbestimmung entgegen“, erklärt Stöger.

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