Sterbehilfe: Einigung im letzten Moment

Gesundheitsminister Mückstein gesellt sich zu seinen Kolleginnen Zadić (re.) und Edtstadler.
Die Regierungsparteien legten einen restriktiv gefassten Gesetzesentwurf vor, der ab Anfang 2022 gelten soll. Gleichzeitig werden die Mittel für den Hospizbereich massiv aufgestockt.

Es war offenbar ein langes und zähes Ringen: das Erarbeiten einer gesetzlichen Regelung zum assistierten Suizid. Notwendig wurde diese, weil der Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 einen Teil des § 78 StGB („Mitwirkung am Selbstmord“) gekippt hatte. Dort heißt es: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

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