Sterbehilfe: Was kommt, was noch offen ist

Sterbehilfe: Was kommt, was noch offen ist
Der Gesetzesentwurf zur Hilfe beim Freitod muss bis Mitte Oktober stehen, sonst droht ein ungeregelter Zustand. Der KURIER erfuhr die ersten Einigungen und die Knackpunkte aus den Verhandlungen.

Es ist Herbst – und zu diesem Zeitpunkt wollte die türkis-grüne Koalition zwei große Projekte längst abgeschlossen haben: Das neue Gesetz zur Sterbehilfe und das Transparenzpaket. Bei Ersterem drängt die Zeit: Der Verfassungsgerichtshof hat im Vorjahr das Verbot des assistierten Suizids im Strafrecht gekippt. Gibt es bis 1. Jänner 2022 kein neues Gesetz, dann wäre Sterbehilfe völlig unreguliert erlaubt.

Aus Verhandlerkreisen gibt es gegenüber dem KURIER nun Entwarnung: Es gehe sich aus. Mit Jahreswechsel steht der gesetzliche Rahmen. Letzte Abgabefrist für den Gesetzesentwurf ist Mitte Oktober, fix eingeplant ist dabei eine öffentliche Begutachtung. Je früher man fertig wird, desto länger kann die Begutachtungsfrist sein.

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