Zuständig ist die grüne Justizministerin Alma Zadić, ihr Gegenüber ist ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, eingebunden ist auch das grüne Gesundheitsministerium. In den Büros von Zadić und Edtstadler heißt es nur: „Die politischen Gespräche laufen.“
Während Edtstadler bereits zu Beginn des Jahres ihre roten Linien fixiert hat und aus weltanschaulichen Gründen eine möglichst restriktive Lösung will, hat Zadić im April ein dreitägiges Dialogforum mit Fachleuten veranstaltet, um sich zu positionieren.
Dem Vernehmen nach sind zwei große Fragen offen: Wer darf Hilfe beim Selbstmord leisten? Und wer darf diese Hilfe in Anspruch nehmen? Das seien, wird betont, keine parteipolitischen Streit-, sondern rechtliche, praktische – und ethische Knackpunkte. Etwa die Definition, wie schlecht es einem Menschen gesundheitlich gehen muss, damit ihm von staatlicher Seite der Freitod zugestanden wird.
Unumstritten sollen folgende Punkte sein: Ärzte und Pflegekräfte dürfen nicht verpflichtet werden, Assistenz zu leisten – und sei es nur, das tödliche Präparat zu verschreiben. Infrage kommt dafür Pentobarbital, das etwa in der Schweiz verwendet wird. In Österreich ist es noch nicht legal erhältlich. Es braucht Änderungen im Berufsrecht der Ärzte und bei der Arzneimittelzulassung.
Besonders wichtig ist beiden Seiten – ÖVP und Grünen –, dass kein Geschäft mit dem Tod gemacht wird. Ein Verbot einschlägiger Vereine dürfte nicht umsetzbar sein, zumindest soll es aber ein Werbeverbot geben.
Fest steht auch, dass nur Volljährige Assistenz bekommen, deren ernsthafter Wille für den Suizid abgesichert und dokumentiert ist. Das verlangt auch das VfGH-Erkenntnis. Demenz oder Depressionen dürften daher ein Ausschlussgrund sein.
Und: Der Betroffene muss in der Lage sein, das tödliche Medikament selbst einzunehmen. Das Verbot der aktiven Sterbehilfe – also direkt einzugreifen – bleibt aufrecht. Daran hat der VfGH nicht gerüttelt. Offen ist bis auf Weiteres, ob dieses Verbot auch in den Verfassungsrang gehoben wird, wie etwa Kirchenvertreter fordern. Ins nächste Jahr verschoben wird auch der geforderte Ausbau der Palliativpflege samt Budget.
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