Sorge wächst, dass Sterbehilfe ungeordnet in Kraft tritt

Nicht mehr alle Ärzte sind bereit Sterbehilfe zu betreiben
Bis Jahresende müssen Gesetze fertig sein, aber Grüne ringen intern und mit der ÖVP noch um Konsens.

„Die Gespräche laufen“, „Ziel ist die rasche Einigung auf einen Gesetzesentwurf“ und „wir wollen den Verhandlungen nicht vorgreifen“ – so lauten die Antworten aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) auf die Frage, wann denn nun mit einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe zu rechnen ist. Dabei hatte die Ministerin im April angekündigt, eine neue rechtliche Basis bis zum Sommer schaffen zu wollen.

Nachdem es in der Causa im wörtlichen Sinne um Leben und Tod geht, haben auch Mitglieder der Opposition zum Start der Debatte im Winter 2020 davor gewarnt, das Gesetz in einer „Hau-Ruck-Aktion“ durchbringen zu wollen. Nun, eineinhalb Jahre später, ist die Sorge eine andere und die Nervosität bei allen an der Debatte Beteiligten merklich gestiegen. Denn die Zeit drängt: Ab 1. Jänner 2022 ist aufgrund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses die Hilfe zum Selbstmord erlaubt. Verboten bleibt das Töten auf Verlangen.

Damit aber die Sterbehilfe nicht ungeordnet in Kraft tritt, braucht es eine strafrechtliche Regelung und auch im Berufsrecht der Ärzte und Pflegekräfte sowie bei der Arzneimittelzulassung müssten Änderungen vorgenommen werden. Inklusive einer sechswöchigen Begutachtungsfrist und der Zeit zum Einarbeiten von Änderungen im Gesetzestext könnte sich das bis Jahresende recht knapp werden.

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