Sterbehilfe: Folgt Österreich dem deutschen Beispiel?

VFGH ?SICHERHEITSPAKET?: VERFASSUNGSRICHTER
Der Verfassungsgerichtshof muss über das Verbot der aktiven Sterbehilfe entscheiden. Antragsteller sprechen von Autonomie und Würde, Kritiker warnen vor einem Dammbruch.

Es ist gewiss eine der heikelsten Materien, mit der sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner Herbstsession (21. 9. – 10. 10.) zu befassen hat: Soll das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Österreich verboten bleiben?

Konkret geht es um die Paragrafen 77 und 78 des Strafgesetzbuches, in denen Tötung auf Verlangen (wenn also ein Arzt auf Wunsch des Patienten ein entsprechendes Medikament verabreicht) und Mitwirkung am Suizid verboten sind. Seit Mai 2019 sind auf Betreiben des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas entsprechende Verfahren anhängig.

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