Sterbehilfe soll wohl über ein Sterbeverfügungsgesetz neu geregelt werden

Sterbehilfe soll wohl über ein Sterbeverfügungsgesetz neu geregelt werden
Eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid rückt näher. Doch bei der Hospiz- und Palliativversorgung fehlen Millionen.

Für die Sterbehilfe braucht es eine gesetzliche Neuregelung – und zwar dringend.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot der Beihilfe zum Suizid gekippt, mit 1. Jänner 2022 wird sie legal. Die Frage ist nur: Unter welchen Bedingungen?

Ein Gesetz, das die genauen Umstände regelt, wird von der türkis-grünen Regierung gegenwärtig finalisiert.

Die zuständigen Ministerien (Justiz, Verfassung, Gesundheit) arbeiten nur noch an Details, heißt es.

Offen waren bisher vor allem zwei wesentliche Fragen: Wer darf Hilfe beim Selbstmord leisten? Und: Wer darf die Hilfe in Anspruch nehmen?

Geplant sein dürfte, dies nun über ein Sterbeverfügungsgesetz zu regeln.

Betroffene könnten – ähnlich wie schon bisher in der Patientenverfügung – nach einem Aufklärungsgespräch eine Sterbeverfügung unterzeichnen. Im entsprechenden Gesetz festgeschrieben müsste sein, dass nur volljährige, entscheidungsfähige Personen Hilfe bei einem Selbstmord bekommen dürfen – das hat der Verfassungsgerichtshof verlangt, um etwa Personen mit Demenz auszunehmen.

Laut einem dem KURIER vorliegenden Entwurf soll die Bedingung hinzukommen, dass die in Anspruch nehmenden Personen an einer tödlichen Krankheit oder schweren körperlichen Beeinträchtigungen leiden müssen.

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