Rauchen erst ab 18 – und was uns 2019 sonst noch erwartet

In ganz Österreich wird ab 1. Jänner die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Schulnoten, Ehe für alle, Mindestsicherung und vieles mehr: Hier gibt es einen Überblick der wichtigsten Neuerungen 2019.

Seit 1. Jänner ist Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt, außerdem ändert sich die Mindestsicherung und ab Herbst gibt es ab der zweiten Volksschulklasse wieder Noten. Ein Überblick.

Rauchen erst ab 18 Jahren

In ganz Österreich wird ab 1. Jänner die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das neue Schutzalter gilt auch bei der Verwendung von E-Shishas, E-Zigaretten und Wasserpfeifen. Mit einer neuen Serverlösung am Zigarettenautomaten – der kontaktlosen NFC (Anm. Near Field Communication) – wird nun jeder Kunde beim Kauf abgefragt, ob er bereits das zulässige Alter erreicht hat. Dies war mit der bestehenden Konfiguration nicht möglich.

Verschärfungen gibt es auch beim Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke, wie Spirituosen. Hier wird die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Die Bestimmungen zum Alkohol werden allerdings nicht in allen Bundesländern zum selben Zeitpunkt in Kraft treten. In der Steiermark, im Burgenland und in Vorarlberg etwa gelten sie – so wie ursprünglich vorgesehen – seit 1. Jänner, in Salzburg ab 1. März und in Wien wird Februar oder März vorgesehen.

Familienbonus, Ehe für alle und Indexierung der Familienbeihilfe

Im Steuerbereich wurde mit 1. Jänner  der Familienbonus umgesetzt. Ein entsprechend hohes Einkommen vorausgesetzt, bringt er Familien eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Das gilt bis   zum 18. Lebensjahr des Kindes. Für ältere Kinder gibt es 500 Euro, so lange sie noch Familienbeihilfe beziehen. Der Bonus wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Im Gegenzug läuft die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und der bisherige Kinderfreibetrag aus. Alle Informationen dazu gibt es auf der Internetseite familienbonusplus.at.

Einen Einschnitt gibt es für jene, deren Kinder im EU-Ausland leben: für sie wird die Familienbeihilfe indexiert, also an die Lebenserhaltungskosten im jeweiligen Heimatland angepasst. Das bedeutet für rund 125.000 Kinder von Ungarn bis Rumänien teils erhebliche Einbußen.

Gleichgeschlechtliche Paare können ab 1. Jänner den Bund der Ehe schließen. Hetero-Paare wiederum können dann die bisher für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgesehene Eingetragene Partnerschaft eingehen. Ein Informationsschreiben, das von Innen- und Justizministerium erarbeitet wurde, sollte noch vor Jahreswechsel an die Standesämter gegangen sein.

Noten und Beschränkungen

Der Großteil der Neuerungen im Bildungsbereich wird erst im Herbst schlagend. So kommen mit dem Schuljahr 2019/20 ab der zweiten Klasse Volksschule die Ziffernnoten inklusive der Möglichkeit zum Sitzenbleiben zurück, gleichzeitig werden auch Bewertungsgespräche zwischen Eltern und Lehrern eingeführt. Kinder können zum Förderunterricht verpflichtet werden.

Weil die Neuen Mittelschulen gar nicht mehr so neu sind, werden sie zu Mittelschulen – an denen in Deutsch, Englisch und Mathematik schulautonom Leistungsgruppen eingerichtet werden können. Neu kommen dafür zwei Leistungsniveaus inklusive Notenskalen: Standard und Standard-AHS. Für Lehrer gilt ab Herbst verpflichtend das neue Dienstrecht mit einer auf 24 Stunden erhöhten Unterrichtsverpflichtung und flacheren Gehaltskurven. In der Verwaltung wurden die Landesschulräte am 1. Jänner zu Bildungsdirektionen.

An den Unis bringt das neue Studienjahr wieder neue Zugangsbeschränkungen – landesweit in Rechtswissenschaften, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften, erstmals dürfen auch lokal überlaufene Studien beschränkt werden. Und: Ende Mai finden die ÖH-Wahlen statt.

Höhere Gehälter und Pensionen

Für Arbeitnehmer gibt es heuer Lohnerhöhungen über der erwarteten Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Metaller bekommen bis zu 4,3 Prozent mehr, Beamte im Schnitt 2,76 Prozent, die Handelsangestellten 2,83.

Pensionen bis zur Höhe von 1115 Euro werden um 2,6 Prozent angehoben. Danach sinkt der Anpassungsfaktor bis zu einer Pension von 1500 Euro auf zwei Prozent ab. Wer zwischen 1500 und 3402 Euro bezieht, erhält exakt die Teuerung von zwei Prozent abgegolten. Für Pensionen über der ASVG-Höchstpension, in der Regel Beamte, ist ein Pauschalbetrag von 68 Euro vorgesehen.

Keine Aufstockung ihrer Gehälter haben sich für 2019 die Politiker der obersten Einkommenskategorien (Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, Nationalratspräsidenten, Klubobleute, Rechnungshof-Präsidentin und die drei Volksanwälte) genehmigt. Für einfache Abgeordnete und Bundesräte gibt es ein an der Inflationsrate angelehntes Plus von zwei Prozent.

Die Strompreise steigen

In den vergangenen Jahren hat Österreich vom Strom-Überschuss in Deutschland profitiert. Der geförderte Ökostrom wurde vom nördlichen Nachbarn auch nach Österreich exportiert. Das hat zu niedrigen Großhandelspreisen  geführt – ein Vorteil auch für die österreichischen Privathaushalte. Doch damit ist nun Schluss. Auf Wunsch der deutschen Bundesregierung  hat die EU  den grenzüberschreitenden Stromtransfer nach Österreich eingeschränkt. Das steht im klaren Widerspruch zur Idee eines gemeinsamen EU-Marktes für Energie und sorgt für höhere Preise in Österreich. Die Anbieter verlangen nun zwischen fünf und acht Prozent mehr.

Wobei der reine Strompreis nur etwa 32 Prozent der Gesamtrechnung der Haushalte ausmacht. Fast 40 Prozent  der Gesamtkosten sind Steuern und Abgaben. Dazu kommen noch die Abgaben für die Erhaltung und den Ausbau der Stromnetze von rund 28 Prozent.

Schneller Fahren mit E-Autos

Nach der allgemeinen Erhöhung des Tempolimits auf ausgewählten Autobahnstrecken von 130 km/h auf 140 km/h soll zudem für Elektroautos der Luft-100er fallen, da sie keine Schadstoffe emittieren. Das genaue Datum hierfür ist noch offen. Fix ist bereits, dass ab Juli neu zugelassene E-Autos bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein müssen. Es soll unterschiedliche Geräusche für Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende E-Autos ist nicht vorgesehen.

Die geplante Novelle zum automatisierten Fahren erlaubt Einparkhilfen bei Pkw zu verwenden, für die der Fahrer nicht im Auto sitzen muss. Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Auch freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnpilot“ soll gestattet werden.

Kranksein ist erneut teurer

Auch heuer wird krank sein wieder kostspieliger als im Vorjahr: Das E-Card-Serviceentgelt steigt um 25 Cent auf 11,95 Euro, die Rezeptgebühr um 10 Cent auf 6,10 Euro. Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 90 Euro auf 5220 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 175 Euro auf 6090 Euro.

Patienten haben ab heuer allerdings mehr Sicherheit gegen gefälschte Medikamente. Von Arzneimittelherstellern müssen zwei spezielle Sicherheitsmerkmale auf rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen angebracht werden.

Auch der ärztliche Beistand für Sterbende ist neu geregelt. Ärzte sollen die Schmerzen von Todkranken lindern, statt ihnen unter allen Umständen das Leben zu verlängern. Keinesfalls soll dies aber eine Rechtsgrundlage für Sterbehilfe sein.

"Beratung vor Strafe"

Nicht unbedingt gleich bestraft wird man ab 1. Jänner für eine geringfügige Verwaltungsübertretung – etwa bei nicht rechtzeitiger Ummeldung des Autokennzeichens. Es gilt der neue Grundsatz: „Beraten vor Strafen“. Die Behörde muss den Beschuldigten erst abmahnen und belehren – allerdings nur bei Personen, die nicht mit Vorsatz gehandelt, dasselbe Delikt nicht schon einmal begangen und weder Personen noch Sachgüter gefährdet haben. So sollen Strafexzesse und unverhältnismäßig hohe Strafen verhindert werden – vor allem für Wirtschaftstreibende. Für diese gibt es noch eine positive Seite: Droht ihnen eine hohe Verwaltungsstrafe (ab 50.000 Euro), gilt die Unschuldsvermutung.

Nicht mehr so leicht davon kommen Schwarzfahrer. Wenn der Ausweis verweigert wird, darf die Polizei im Nachhinein noch die Identität feststellen. Dafür haben diejenigen, die sich ausweisen können, zwei Wochen – und nicht nur drei Tage – Zeit, die Strafe zu bezahlen.

Banken: Alles wird digital

Ob Informationen über Wechselkurse, Zinsen, Kontoentgelte oder Geschäftsbedingungen: Bankkunden können sich seit Jahresbeginn all dies nur noch online über die Webseiten der Kreditinstitute holen. Der bisherige schriftliche Aushang in den Bankfilialen fällt weg.

Auch Wertpapiere – Aktien oder Anleihen – gibt es nicht mehr in Papierform. Bisher konnten Käufer Wertpapiere – wenn sie das wollten – gedruckt in den eigenen Händen halten oder zu Hause aufhängen. Statt der Wertpapiere wird es nun ein Wertrecht geben. Das muss heuer allerdings noch in Gesetze gegossen werden.

Digital affine Bankkunden werden das alles wohl kaum bemerken. Für sie wird die Nutzung von Online-Banken oder Zahlungsverkehrs- und Wertpapieranbietern im Netz einfacher. Spätestens ab September  müssen nämlich alle Banken den digitalen FinTechs Zugang zu Daten der Bankkunden geben, wenn die Kunden das wünschen.

Höhere Rettungsgassenstrafe

Das Befahren einer Rettungsgasse wird im Laufe dieses Jahres ein Vormerkdelikt und kann mit bis zu 2180 Euro geahndet werden – und zwar nicht nur, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wird.

Außerdem soll das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglicht werden. Ab 1. April startet dafür ein einjähriger Probebetrieb an Kreuzungen in OÖ.

Rund um die Führerscheinprüfungen gibt es ebenso Neuerungen: Ab sofort wird die Theorieprüfung nicht mehr auf Türkisch angeboten – der zweithäufigsten Prüfungssprache. Schummeleien sollen mit einer Sperrfrist abgestellt werden.

Neu für Radfahrer: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.

Auch bei den Öffis gibt’s Neues: Ab 15. Jänner wird das Essverbot der U6 auf alle U-Bahn-Linien ausgedehnt.  Im ersten Halbjahr gibt es außerdem einen Regelbetrieb mit fahrerlosen Bussen auf sechs Stationen in der Seestadt Aspern.

Waffenverbot & Co

Verschärfungen, aber  auch Erleichterungen bringt ab Jahresbeginn das neue Waffengesetz: Magazine mit großer Kapazität (mehr als 20 Schuss bei Pistolen und mehr als zehn bei halbautomatischen Gewehren) sind ab heuer etwa verboten. Der Altbesitz bleibt legal, sofern er binnen zwei Jahren gemeldet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn entsprechende Bewerbe in einem Sportschützenverein geschossen werden, dürfen sie auch neu gekauft werden. Jägern sind nun Schalldämpfer erlaubt, um Gehörschäden zu verhindern. Justizwachebeamte und Militärpolizisten dürfen wie Polizisten ihre Schusswaffe in der Freizeit mitführen.

Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige: Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, ab sofort umfasst das Verbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben .

Erleichterung für Großprojekte

Ob dritte Piste am Flughafen Wien oder die Lobauautobahn: Großprojekte konnten bisher durch die komplexe Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oft jahrelang nicht umgesetzt werden – zum Unmut der Betreiber. Um die Verfahren zu beschleunigen, wurde das Standortentwicklungsgesetz beschlossen.
Dieses wird dann herangezogen, wenn ein Projekt von einem Beirat, den die Ministerien beschicken, als „standortrelevant“ bzw. „im öffentlichen Interesse“ eingestuft wird (dazu zählen u.a. hohes Investitionsvolumen und Schaffung von vielen Jobs). Das Verfahren wird der UVP vorgelagert. Wird innerhalb von sechs Monaten entschieden, dass ein Projekt standortrelevant ist, dann muss nach weiteren sechs  Monaten in der UVP geklärt sein, ob das Projekt grundsätzlich bewilligbar ist. Die UVP muss nach erneut sechs Monaten beendet sein. Anschließend ist noch wie bisher der Gang zum Höchstgericht möglich.

Bodycam & Pferde

Polizeiinspektionen stehen künftig Bodycams bei Einsätzen zur Verfügung. Nach einem einjährigen Probebetrieb wurde beschlossen, die an der Uniform montierten Kameras landesweit zu verwenden. Insgesamt 360 Kameras werden ab dem ersten Quartal 2019 schrittweise österreichweit ausgeliefert. Das Videomaterial dient als Beweismittel für die Amtshandlung und hat präventive Wirkung.

Zudem sind Polizisten ab heuer auch zu Pferd unterwegs. Bis Ende April läuft die sechsmonatige Grundausbildung der Polizeireiter, ab Mai werden dann die ersten Einsätze der berittenen Polizei in Wien und Wiener Neustadt stattfinden. Insgesamt stehen 21 Reiter auf geplanten zwölf Pferden zur Verfügung, zwei weitere Einsatztiere könnten im Laufe des Jahres noch hinzukommen. Ende 2019 hat die Polizei bei Einsätzen für den Ernstfall außerdem Sturmgewehre griffbereit. Diese dürfen dann in den Polizeiautos in einer versperrbaren Lade mitgeführt werden.

Mindestsicherung kommt neu

Die Mindestsicherung bleibt vorerst ein Fleckerlteppich. Zwar hat sich die Regierung auf ein neues, einheitliches Modell ab April geeinigt, das u.a. Einschnitte bei Familien und Zuwanderern mit schlechten Deutschkenntnissen bringt. Das Gesetz wird aber erst beschlossen, und die Bundesländer haben wohl bis Herbst Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Anders als Arbeitslosengeld und Pension ist die Mindestsicherung keine Versicherungsleistung. Die Bezieher müssen zuvor keine Beiträge bezahlt haben. Um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt es sich aber nicht: Wer arbeitsfähig ist, muss Jobangebote annehmen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Mindestsicherung 863 € betragen (für eine Person) soll. Bei Zuwanderern mit schlechten Deutschkenntnissen sind Kürzungen vorgesehen. Der Zugriff auf Vermögen bleibt erhalten, beim Zugriff aufs Eigenheim ist eine längere Schonfrist als bisher geplant.

Lebensversicherung kündigen

Bei Lebensversicherungen gilt ab sofort ein neues Rücktrittsrecht wegen Beratungsmängeln. Unzureichend aufgeklärte Versicherungskunden können nun nicht mehr potenziell ewig von ihrem Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt wegen mangelhafter Belehrung im ersten Jahr wird nun die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet, aber ohne Zinsen. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden. Die „normale“ Rücktrittsfrist für Lebensversicherungen beträgt unverändert 30 Tage.

Zudem, dürfen Versicherungsmakler  nicht mehr zugleich auch Versicherungsagenten sein, die zwar selbstständig, aber nur einer Versicherung verpflichtet sind.

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