Mindestsicherung: Richter warnen vor steigender Kriminalität

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Experten halten vom Vorhaben der türkis-blauen Regierung wenig, wie aus dem derzeit laufenden Begutachtungsverfahren hervorgeht.

Richtervereinigung, Gerichte und Sozialarbeiter warnen wegen der Regierungspläne zur Reform der Mindestsicherung vor steigender Kriminalität in Österreich. Hintergrund: Straftätern, die zu mehr als sechs Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden, soll künftig für die Dauer der Freiheitsstrafe auch die Mindestsicherung gestrichen werden.

Experten halten von diesem Vorhaben der türkis-blauen Regierung allerdings wenig, wie aus dem derzeit laufenden Begutachtungsverfahren hervorgeht, das noch bis 10. Jänner dauert. Straftätern werde dadurch der Wiedereinstieg in ein geordnetes Leben und die Resozialisierung erschwert, der Rückfall in die Kriminalität werde wahrscheinlicher, so die Kritik.

Nicht gesichertes Einkommen

Rund 20 Prozent der Personen im Strafvollzug bezogen laut Studien vor ihrer Inhaftierung Sozialhilfe bzw. Notstandshilfe und konnten ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten. 50 Prozent der Inhaftierten sind nach der Entlassung durch fehlendes bzw. nicht gesichertes Einkommen belastet, etwa 35 Prozent weisen existenzbedrohliche Schulden auf.

Die Fachgruppen Strafrecht und Jugendstrafrecht in der Richtervereinigung sprechen sich in ihrer Stellungnahme entschieden gegen das Gesetzesvorhaben aus. Den Betroffenen drohe nach der Haft Obdachlosigkeit. Armut und Perspektivlosigkeit seien aber wesentliche Faktoren bei der Entstehung von Kriminalität. "Der Gesetzesentwurf schafft die Voraussetzungen, die betroffenen Personen verstärkt in diese Randbereiche zu drängen und als Konsequenz unmittelbarer Notlage die Gefahr von Rückfall und weiterer Kriminalität zu fördern", so die Richtervereinigung. Die Folgekosten - allen voran Haftplätze - würden das Einsparungspotenzial bei Sozialleistungen übersteigen und die entstehenden Mehrkosten auf die Justiz überwälzen.

"Vermehrte Perspektivlosigkeit"

Ähnlich die Argumentation des Oberlandesgerichts Innsbruck: "Eine vermehrte Perspektivlosigkeit durch den zeitweisen Entzug einer Grundsicherung birgt die ganz konkrete Gefahr in sich, dass es zu einem vermehrten Rückfall und somit zu einer Steigerung der Kriminalität kommt." Die Interessensgemeinschaft der Sozialarbeiter an den Justizanstalten warnt ebenfalls vor den Plänen. Die Sicherung bestehenden Wohnraums während der Haft sei für den Wiedereinstieg enorm wichtig. Die Mindestsicherung leiste hier einen wesentlichen Beitrag. Richter und Sozialarbeiter fordern die Streichung der entsprechenden Gesetzespassage.

Scharfe Kritik am Sozialhilfe-Grundsatzgesetz kam im Begutachtungsverfahren auch von der Arbeiterkammer (AK). Familien mit mehreren Kindern würden massiv schlechter gestellt, Kinder dadurch stärker als bisher von Armut getroffen. Zusatzleistungen für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit erhöhtem Wohnbedarf seien lediglich als "Kann-Bestimmungen" angeführt. Die Regelung des an Pflichtschulabschluss und Sprachniveau gebundenen Arbeitsqualifizierungsbonus sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" und "diskriminierend". Die Arbeiterkammer fordert eine jährliche Valorisierung der Richtsätze. "Sehr kritisch" sieht man den Fokus auf die Erhebung des Migrationshintergrunds der Sozialhilfebezieher. Die Mindestsicherung sei "eine Leistung zur Unterstützung der Schwächsten in Österreich. Sie soll kein Werkzeug der Entsolidarisierung der Gesellschaft werden."

"Bekämpft nicht Armut, sondern die Armutsbetroffenen"

Die Schuldnerberatung weist darauf hin, dass das geplante Gesetz die Situation bestimmter Bevölkerungsgruppen zusätzlich erschwert. Rund 60.000 Menschen erhalten in Österreich jährlich Unterstützung von einer der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen. Ein Viertel der Ratsuchenden bezieht ein Einkommen unter dem Existenzminimum, 40 Prozent der Klienten sind arbeitslos. Vor allem die Schlechterstellung von Familien mit mehreren Kindern werde die bestehenden Notlagen verfestigen statt diese zu beseitigen. Die Höhe der Mindestsicherung liege derzeit schon rund ein Drittel unter der Armutsgefährdungsschwelle, betonte die Schuldnerberatung. Zudem seien 80 Prozent der Mindestsicherungsbezieher "Aufstocker", die arbeiten, aber sehr wenig verdienen. Alles in allem werde das Gesetz nicht zur Armutsvermeidung beitragen. "Es bekämpft nicht die Armut, sondern die Armutsbetroffenen."

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte moniert, dass durch den Gesetzesentwurf arbeitsmarktpolitische, integrations- und fremdenpolizeiliche Ziele über grund- und menschenrechtliche Ziele gesetzt würden. Dies widerspreche den von Österreich eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen, da jeder grund- und menschenrechtliche Eingriff durch die genannten Regierungsziele gerechtfertigt wird. Eine "Grundproblematik des Gesetzesentwurfs" sei auch, dass Ausländer "disproportional betroffen" sein werden, es liege eine "indirekte Diskriminierung" vor. Asylberechtigte durch die Anforderung Sprachkenntnisse schlechter zu stellen, widerspreche zudem der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Behindertenanwaltschaft fordert unterdessen eine Reihe von Klarstellungen für Menschen mit Behinderung. Datenschutzrat und Datenschutzbehörde empfehlen der Regierung datenschutzrechtliche Nachschärfungen bei der geplanten Erhebung statistischer Daten. Der Datenschutzrat regt zudem eine Prüfung an, ob anstelle der Staatsangehörigkeit der Eltern die Deutschkenntnisse der Bezugsberechtigten als Merkmal aufgenommen werden sollten.

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